- Angaben zu Arbeitskräften
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben 
  und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der 
  Berufsgenossenschaft
- Absicherung im Schadensfall
- Einhaltung Tariftreue bzw. Mindestlohn
- Angaben zum Umsatz
Vorzulegende Nachweise:
aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung zur Eignung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(https://amtlichesverzeichnis.ihk.de). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifizierungsdatenbank und der Nummer,
unter der sie geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 13 Monate; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Bescheinigung in Steuersachen, nicht älter als 13 Monate; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse), nicht älter als 13 Monate; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung