Gebäude- und Inventarversicherung für die VG Gau-Algesheim, die jeweiligen Ortsgemeinden sowie für die Stadt Gau-Algesheim
VG Gau-Algesheim: jeweiligen Ortsgemeinden sowie die Stadt Gau-Algesheim
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
VG Sprendlingen-GensingenZentrale VergabestelleBesprechungsraum 1.OGElisabethenstr. 155576 Sprendlingen
Soweit dem Angebot eine der unter Punkt 14. und 15.der Bewerbungsbedingungen genannten Erklärungen nicht beigefügt sind, wird der Auftraggeber diese im Rahmen der Angebotsprüfung nachfordern. Kommt der Bieter der Nachforderung in angemessener Frist nicht nach, so ist dieses Angebot auszuschließen.
- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz- Eigenerklärung zum Risikomanagement- Erklärung zu Ratings
Zu benennen sind fünf Referenzen im Bereich der Gebäude- und Inventarversicherung von Kommunen oder Landkreisen mit mindestens 15.000 Einwohnern. Der Betrachtungszeitraum bezieht sich auf das laufende sowie die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.