aufgrund der zusätzlichen Informationen, die wir am 05.08.2025 bereitgestellt haben, kommt eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV in Betracht.
Zudem ergibt sich ein weiteres Argument für eine Fristverlängerung aus § 20 Abs. 1 VgV, wonach bei der Festlegung der Angebotsfrist die Komplexität der Leistung sowie die Zeit für die Angebotserstellung angemessen berücksichtigt werden müssen. Obwohl die ursprüngliche Frist von etwa sechs Wochen aus unserer Sicht bereits großzügig bemessen war, fällt sie größtenteils in die Ferienzeit, was möglicherweise zu kurz war.
Daher haben wir beschlossen, die Angebotsfrist um zwei Wochen zu verlängern. Die neue Frist für die Submission ist somit der 25.08.2025.
die Angebotsfrist wurde um zwei Wochen verlängert. Die neue Frist für die Submission ist somit der 25.08.2025.