Zunächst genügt als vorläufiger Nachweis der Eignung die Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Kommt das Angebot in die engere Wahl werden folgende Nachweise, mit einer Frist von 6 Kalendertage nachgefordert:
- Drei Referenznachweise der letzten fünf Jahre mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, wird eine entsprechende Stellungnahme dazu verlangt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Im Falle, dass die Beauftragung eines Nachunternehmer beabsichtigt wird, werden die Nachweise auch für diesen verlangt.
Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen Nachweis für eine Haftpflichtversicherung, die Umweltschäden (s. Punkt 3.14 der Datei "Allgemeine Vorgaben zum Rahmenvertrag") abdeckt, vorzuweisen.
abdeckt, vorzuweisen.