Zusätzliche Informationen: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene
Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.; Die von
Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden zur Übermittlung deren personenbezogenen Daten vorliegen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Referenzgeber zur Übermittlung deren Daten vorliegen.
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Die gesamte Kommunikation (auch Bieteranfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Registrierte Bewerber werden über das System automatisch informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob beispielsweise Vergabeunterlagen geändert wurden oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bieter.
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Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden
Fassung an.
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Eine Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Eigenerklärungen oder Nachweisen nach § 41 UVgO wird für dieses Vergabeverfahren teilweise ausdrücklich ausgeschlossen. Einzelheiten ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Bieter tragen die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Angebote.
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Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden. Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:
Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9,
55116 Mainz