Die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
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Zusätzliche Informationen: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene
Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.; Die von
Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden zur Übermittlung deren personenbezogenen Daten vorliegen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Referenzgeber zur Übermittlung deren Daten vorliegen.
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Die gesamte Kommunikation (auch Bieteranfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Registrierte Bewerber werden über das System automatisch informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob beispielsweise Vergabeunterlagen geändert wurden oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bieter.
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Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden
Fassung an.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung, insbesondere zur Aufklärung der Preisbildung oder zur Prüfung der Angemessenheit von Angebotspreisen, die Vorlage einer Urkalkulation oder sonstiger geeigneter Nachweise zur Preisermittlung zu verlangen.
Die angeforderten Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Die Urkalkulation dient ausschließlich der Prüfung des Angebots und wird vertraulich behandelt.