Der Auftraggeber behält sich vor (analog § 41 UVgO) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Mit Ausnahme der Referenzen, wie in den Vergabeunterlagen beschrieben. Dies gilt zudem auch nicht für Unterlagen, die die Preise oder die Wertung des Angebots betreffen (wertungsrelevante Unterlagen).
Die Nachforderung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform unter Setzung einer angemessenen Ausschlussfrist. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vollständig und formgerecht eingereicht, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
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Zusätzliche Informationen: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene
Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.; Die von
Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden zur Übermittlung deren personenbezogenen Daten vorliegen.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Referenzgeber zur Übermittlung deren Daten vorliegen.
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Die gesamte Kommunikation (auch Bieteranfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschl. der Beantwortung von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs-/Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Registrierte Bewerber werden über das System automatisch informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob beispielsweise Vergabeunterlagen geändert wurden oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bieter.
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Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden
Fassung an.
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Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt. Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar, sind hierbei auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie entsprechende Nachweise und Erklärungen (z. B. Verpflichtungserklärungen, Nachweise zur Eignung oder das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung sind die Unterauftragnehmer - sofern noch nicht geschehen - innerhalb einer zu setzenden Frist zu benennen und nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen.