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Straße am Brunnen und Brunnenplatz (OG Altenahr)
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ortsgemeinde Altenahr, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr
Hotel am Roßberg, Roßberg 143
53505
Altenahr
Deutschland
+49 2643-80954
vergabe@altenahr.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTGMCE4RQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTGMCE4RQ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
- Allgemeinpositionen
- Straßenbau "Straße am Brunnen"
- Freianlage Brunnenplatz
- Wasserversorgung Zweckvb. WV Eifel-Ahr
- Kanalbauarbeiten
für das Bauvorhaben Straße am Brunnen und Brunnenplatz, Ortsgemeinde Altenahr

Umfang der Leistung
- 1900 cbm Aushub und Abfuhr Erdmassen
- 2050 cbm Frostschutzmaterial
- 540 m Bordanlagen
- 450 qm Betonsteinpflaster
- 1300 qm Asphaltbeton
- 11 cbm Natursteinmauern
Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Ortsgemeinde Altenahr
53505
Altenahr

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Unverzüglich nach digitaler Zuschlagserteilung gemäß Terminkonzept

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Eintragung in das Berufsregister; Eintragung in die Handwerksrolle für das Gewerk Straßenbau; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Haftpflichtversicherung; Verpflichtung zum Abschluss / Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall sowie für Sach-/ Vermögens- oder sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsätze (Gesamt); Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Formblatt); Mindestens 1 gleichwertiges Projekte aus den letzten 5 Jahren mit

- vergleichbarem oder höheren Auftragswert
- ausgeschriebenen Leistungen.

Die Referenzen können sich aus mehreren Teilleistungen zusammensetzen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

10.03.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

24.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.03.2026 09:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sollten Sie beabsichtigen, für die Leistungserbringung Nachunternehmer / Eignungsverleiher einzusetzen oder die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen (siehe Ihre Angabe im Angebotsschreiben), bitten wir um eine kurze Nachricht über das Vergabeportal, damit wir die entsprechenden Formblätter zur Verfügung stellen können. Um das Verfahren nicht zu überfrachten haben wir bislang davon abgesehen, die entsprechenden Formblätter hochzuladen.

Rechtlicher Rahmen:
Die Vergabe erfolgt nach den landesrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz und den dort in Bezug genommenen Bestimmungen der UVgO.

Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß beim Auftraggeber zu beanstanden:

- soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt hat, innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen,
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.

Hinweise zum weiteren Verfahren im Falle einer Beanstandung

Sie haben die Möglichkeit, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung wegen Vergaberechtsverlet-zung zu beanstanden.

2.1 Form der Beanstandung

Die Beanstandung bedarf der Schriftform nach § 126 BGB unter Darstellung des Sachverhalts und der Vergaberechtsverletzung.

2.2 Frist zur Beanstandung:

Die Frist zur Beanstandung beträgt mindestens sieben Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung dieser Information und endet am Tag vor dem o. a. Zuschlagstermin.

Während dieser Zeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden (Wartefrist).

2.3 Adressat der Beanstandung

Die Beanstandung muss innerhalb der Beanstandungsfrist bei der Vergabestelle eingehen:

Anschrift eingeben

Hinweis: Die Frist zur Beanstandung wird nicht gewahrt, wenn die Beanstandung bei der Vergabeprüfstelle eingeht.

2.4 Abhilfeverfahren

Im Falle einer Beanstandung hat die Vergabestelle die geltend gemachte Vergaberechtsverletzung zu prüfen. Kommt sie im Rahmen der Abhilfeprüfung zu der Entscheidung, dass die Beanstandung nicht berechtigt ist, teilt sie dies dem Unternehmen in Textform (§ 126 b BGB) mit. Gleichzeitig ist ihm eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen, ob er die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau herbeiführen möchte.

Im Falle des Verzichts auf die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle - der Verzicht kann bereits mit der Beanstandung erklärt werden - endet das Zuschlagsverbot und das Vergabeverfahren kann durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden.

2.5 Nachprüfungsverfahren

Soll das Verfahren vor der Vergabeprüfstelle fortgesetzt werden, leitet die Vergabestelle die voll-ständigen Vergabeakten zur Entscheidung an die Vergabeprüfstelle weiter. Vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Vergabeprüfstelle trifft ihre Ent-scheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Vergabeakten. Bei besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kann die Frist um höchstens eine Woche verlängert werden.

2.6 Gebühren des Nachprüfungsverfahrens

Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsauf-wands erhoben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Auf-wand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegen-stands der Nachprüfung. Sie beträgt mindestens 100 Euro und maximal 2500 Euro.

Gebühren werden nicht erhoben, wenn das Unternehmen die Verletzung des Vergaberechts im konkreten Vergabeverfahren zu Recht beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (z. B. Anwaltskosten) werden nicht erstattet.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
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