1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - darüber, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. 2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation oder anstelle der Nachweise zu 1. bis 2.: - Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1. vorzulegen bzw. der Präqualifikationsnachweis zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise:
VHB 124; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung