1) ANGEBOTSABGABE UND VORLAGE VON UNTERLAGEN
Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist mit dem Cosinex Desktop-Bietertool möglich und alternativ auch rein webbasiert, also über den Browser (ohne Nutzung des Bietertool).
Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=94797826&src=contextnavpagetreemode .
Zur Abgabe über das Bietertool finden Sie außerdem eine "Schritt für Schritt"-Anleitung auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: https://ikz-zuck.de/infos-fuer-bieter/ .
Weitere Informationen, insbesondere Hilfestellungen bei technischen Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
2) ERHALT DER VERGABEUNTERLAGEN / AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.
3) KOMMUNIKATION
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.
4) INFORMATION ZUM WETTBEWERBSREGISTER
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
50.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
5) STELLE, AN DIE SICH DER BEWERBER/BIETER BEI BEHAUPTETEN VERSTÖßEN GEGEN VERGABEBESTIMMUNGEN WENDEN KANN:
Im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht kann sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden an:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
- Kommunalaufsicht -
Endertplatz 2
56812 Cochem
Tel.: +49 2671610
E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de
http://www.cochem-zell.de
6) HINWEISE ZUR ORTSBESICHTIGUNG:
Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, vor der Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem durchzuführen.
Für die Organisation und Durchführung gelten folgende zwingende Vorgaben:
- Terminvereinbarung: Die Termine sind frühzeitig über die ZVS ZUCK abzustimmen.
- Kommunikationsweg: Die Beantragung eines Ortstermins muss zwingend schriftlich über das Vergabeportal / den Projektraum erfolgen. Aus Gründen der Dokumentationspflicht und der vergaberechtlichen Transparenz sind telefonische Terminvereinbarungen oder Anfragen per E-Mail nicht zugelassen. Die gesamte Kommunikation und Koordination bezüglich der Ortsbesichtigung erfolgt ausschließlich über die ZVS ZUCK.