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VG Kaisersesch - Aufstellen einer Wärmeplanung nach den Wärmeplanungsgesetzen für ...
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch (ZVS-ZUCK)
Am Römerturm 2
56759
Kaisersesch
Deutschland
DE279256194
ZVS-ZUCK, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Zentrale Vergabestelle Zell, Ulmen, Cochem, Kaisersesch
+49 2676409307
+49 2676409501
vergabestelle@ikz-zuck.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY55YTUVMVSR1

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY55YTUVMVSR1/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Aufstellen eines Wärmeplanes nach den Wärmeplanungsgesetzen für die Verbandsgemeinde Kaisersesch

Umfang der Leistung
Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch (= planungsverantwortliche Stelle) mit ihren 25 Ortsgemeinden und der Stadt Kaisersesch soll eine Wärmeplanung bzw. ein Wärmeplan (Kommunale Wärmeplanung - KWP) nach den gesetzlichen (Mindest-)Vorgaben des WPG des Bundes vom 20.12.2023 und des Landes-AGWPG RLP vom 17.04.2025 aufgestellt werden.

Haupterfüllungsort

Verbandgemeinde Kaisersesch als planungsverantwortliche Stelle
56759
Kaisersesch

Die Wärmeplanung umfasst die der Verbandsgemeinde Kaisersesch angehörende Stadt Kaisersesch und die Ortsgemeinden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Leistungsbeginn: spätestens 1 Monat nach Auftragserteilung.
Leistungsende: spätestens 31.01.2028

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - Berufliche Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB124, EEE)oder Eintrag in ein PQ Verzeichnis; Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - wirtschaftliche +finanzielle Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Versicherungsschutz; Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Versicherungsschutz abzugeben und zu dem im Formular festgelegten Zeitpunkt nachzuweisen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB124, EEE)oder Eintrag in ein PQ Verzeichnis; Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - technische + berufliche Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Abgabe einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB124, EEE)oder Eintrag in ein PQ Verzeichnis; Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Es sind die Maßgaben des LTTG RLP einzuhalten. (siehe Merkblatt LTTG Mustererklärung)

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß §20 des Vertragsentwurfs (Entwurf_Werkvertrag.pdf)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

17.04.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

16.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1) ANGEBOTSABGABE UND VORLAGE VON UNTERLAGEN
Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nur mit dem Cosinex-Bietertool möglich. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung finden Sie auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: http://www.ikz-zuck.de/ausschreibung. Weitere Informationen, insbesondere Hilfestellungen bei technischen Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Nicht form- u. fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.

2) ERHALT DER VERGABEUNTERLAGEN / AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.

3) KOMMUNIKATION
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.

4) INFORMATION ZUM WETTBEWERBSREGISTER
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.

5) INFORMATION ZU RÜGEOBLIEGENHEITEN UND NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
In Vergabeverfahren, auf die die Bestimmungen der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Rheinland-Pfalz (NachPrV) Anwendung finden, ist von den Bietern oder Bewerbern die Rügeobliegenheit nach § 10 Abs. 3 NachPrV zu beachten.

Die Vergabeprüfstelle weist das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Bei Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber wird das Nachprüfungsbegehren von der Vergabeprüfstelle zurückgewiesen, soweit mehr als sieben Kalendertage nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Nachprüfstellen im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kommunalaufsicht -
Endertplatz 2
56812 Cochem
Tel.: +49 2671610
E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de
http://www.cochem-zell.de

Hinweis:
Ab sofort besteht grundsätzlich die Möglichkeit Angebote auch rein webbasiert, also über den Browser (ohne Nutzung des Bietertool) abzugeben.
Nähere Informationen finden Sie auf:
https://blog.cosinex.de/2025/11/20/webbasierte-angebotsabgabe/?utm_source=brevo&utm_campaign=vmp&utm_medium=email&utm_id=777

Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/webbasierte+Abgabe+-+Anleitung

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