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Verfahrensangaben

VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.03.2026
17.03.2026 08:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
Leitweg-ID 071355002000-001-21
Am Römerturm 2
56759
Kaisersesch
Deutschland
DEB1C
Zentrale Vergabestelle ZUCK, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
vergabestelle@ikz-zuck.de
+49 2676409307

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Zentrale Vergabestelle ZUCK
Leitweg-ID 071355003000-001-37
Marktplatz 1
56766
Ulmen
Deutschland
DEB1C
Zentrale Vergabestelle ZUCK
vergabestelle@ikz-zuck.de
+49 2676409307
+49 2676409501
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Leitweg-ID 07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
- Vergabekammer -
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90491000-5
90000000-7
90400000-1
90440000-3
90460000-9
90470000-2
90513700-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen im Abwasserbereich zum Betrieb des Kanalnetzes in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Reinigung sowie die optische Überprüfung und Prüfung (Dichtheit) der Kanäle/ Schächte/ Hausanschlüsse/ Pumpwerke/ Regenbauwerke sowie die Entleerung/Entsorgung/Reinigung von Abwassergruben/ Kleinkläranlagen sowie von Pumpwerken, Regenbauwerken und die Entsorgung von Sandfangrückständen und Rechengut.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden (Laufzeit 2 Jahre, mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre). Abrufberechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen.

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden.

Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben.

Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen.
Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt.

Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Umfang der Auftragsvergabe

670.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2028

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Deutschland
DEB1C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
100,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Preis

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich die einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre vor.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Ein Rechtsanspruch einer Vertragspartei auf Verlängerung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

1) Hinweis zum Erfüllungsort:
Die Erfüllungsorte liegen im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Standorte der Kläranlagen, Gruben, RÜ/RÜB, Kleinkläranlagen und Pumpwerke sind im Übersichtslageplan "Ausschreibung Dienstleistungen Kanal", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, eingezeichnet.
Der genaue Einsatzort wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.

2) Zu Schätzpreis und Höchstmenge:
Der angegebene Schätzpreis und die genannte Höchstmenge beziehen sich auf die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.

3) In der genannten Laufzeit ist die Option der Verlängerung um 2 Jahre nicht enthalten.

4) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Zentralen Vergabestelle ZUCK, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
740.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY55YTFXMD7B8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Bietergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsschreiben und bepreistes LV) einzureichen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.

2) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.

3) Unteraufträge (§ 36 VgV):
Die TV-Befahrung und die Reinigung hat der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Vergabe an Nachunternehmer wird bei diesen kritischen Aufgaben nicht zugelassen.
Für Leistungen, für die eine Selbstausführung durch den Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt und zumutbar - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Angebotsschreiben, dem Leistungsverzeichnis sowie auf dem Eignungsbogen und auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt.

Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz (rlp.vergabekommunal.de) einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nur mit dem cosinex Desktop-Bietertool oder alternativ rein webbasiert (direkt über den Browser ohne Nutzung des Bietertools) im Projektraum zum Verfahren auf der Vergabeplattform im Bereich "Angebote" möglich.

Eine detaillierte Anleitung zur Abgabe von Angeboten finden Sie unter: https://csx.de/JiViu. Zur Abgabe über das Bietertool finden Sie außerdem eine "Schritt für Schritt"-Anleitung auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: https://ikz-zuck.de/infos-fuer-bieter/. Weitere Informationen, insbes. Hilfestellungen bei techn. Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Nicht form- oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das Angebot muss die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.

5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.

6) Kommunikation:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.

7) Information zum Wettbewerbsregister:
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.

8) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe:
Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen u. eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen.

9) Verifizierende Teststellung
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Feststellung, ob die angebotene Leistung die in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Kriterien erfüllt, vor Zuschlagserteilung eine für den Auftraggeber unentgeltliche TV-Befahrung einer Probehaltung (verifizierende Teststellung) durch den Bestbietenden durchführen zu lassen. Weitere Bieter in der Rangfolge werden nur dann zur Probe-TV-Befahrung aufgefordert, wenn die Testung des Bestbietenden ergibt, dass nicht alle Leistungsanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden.

Hierzu werden vom Auftraggeber Bestandsdaten auf Datenträger im Format XML 2017 der Schächte, Haltungen und Hausanschlussleitungen bereitgestellt. Daraus soll eine Optische Inspektion mit den vertraglich vereinbarten Kamerasystemen und der geforderten Inspektionsqualität in einer festgelegten Haltung in der Verbandsgemeinde Kaisersesch mit 2 Schächten, einer Haltungslänge von 50,00 m (DN 250), 6 Mischwasserhausanschlüssen und 2 Straßenabläufen (DN 150) von AN durchgeführt werden. Die Inspektion der Haltung muss mit einer 3D-4K Kugelbildscanner-Anlage und die Schachtinspektion mit einem 4K Kugelscanner in HD-Qualität erfolgen. Für die Hausanschlussleitungen sowie Straßenabläufe muss eine 3D-Lageverlaufsmessung und -darstellung mit Satellitenkamera georeferenziert durchgeführt werden.

Sollten die Ergebnisse der Probe-Befahrung ergeben, dass die angebotene Leistung nicht allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis entspricht, wird der Bieter mit seinem Angebot ausgeschlossen und der nächste Bieter in der Rangfolge zur TV-Befahrung der Probehaltung aufgefordert.

Nähere Angaben zur Haltung u. ein Termin zur Befahrung werden dem betreffenden Bieter rechtzeitig bekannt gegeben. Die im Rahmen der TV-Befahrung digitalisierten Aufnahmen sind dem Auftraggeber zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

10) Es gelten die Bewerbungsbedingungen, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.

11) Hinweis zu den Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Die Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien, wobei dem einzigen Kriterium Preis eine Wichtung von 100% zukommt.
Auf Grund eines techn. Problems ist es aktuell nicht möglich, dies eindeutig in der Bekanntmachung darzustellen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern.
Bieterunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt über das Vergabeportal ("Kommunikation") einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über die "Kommunikation des Projektraums auf dem Vergabeportal nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Angabe zu den Bürokapazitäten - Beschäftigtenzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (inkl. Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) ist anzugeben.
Entsprechende Formularfelder sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen) zur Verfügung gestellt.

Die Angabe ist rein informativ. Es wird keine Mindestanzahl gefordert.
(KEINE MINDESTANFORDERUNGEN / KEIN AUSSCHLUSSKRITERIUM)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignung zur Berufsausübung - Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister - Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - MINDESTANFORDERUNGEN:
Der Bieter muss (im Auftragsfall) über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich einer Deckungssumme für sonstige Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1,0 Mio. EUR und einer mindestens 2fachen Maximierung der Deckungssummen bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers verfügen.

Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt.

Bei einer Bietergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung grds auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ können Einzelversicherungen mit dem geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern eingereicht werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist.

Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Bei einer bestehenden Versicherung entsprechend den genannten Mindestanforderungen genügt als vorläufiger Nachweis eine Eigenerklärung des Bieters. Entsprechende Versicherungsbestätigungen müssen spätestens auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden.

Insofern der geforderte Versicherungsschutz (Deckungssummen und Maximierungen in den geforderten Höhen) nicht durch die bestehende(n) Versicherungen abgedeckt sind, ist vom Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz abgeschlossen und über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt mit der geforderten Deckung fortgeführt wird. Als Beleg ist in diesem Fall MIT DEM ANGEBOT eine entsprechende schriftliche Erklärung der Versicherungsgesellschaft (Eigenerklärung des Bieters hier NICHT ausreichend) einzureichen, dass die geforderten Deckungssummen und Maximierungen im Auftragsfall zur Verfügung gestellt werden.

Wenn anstelle der auf die ARGE ausgestellten Versicherung jeweils Versicherungsbestätigungen der einzelnen ARGE-Mitglieder eingereicht werden, muss in jeder Einzelversicherung der Mitglieder jeweils der Zusatzvermerk aufgenommen sein, dass auch die Tätigkeit in ARGE mitversichert ist. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Berufsqualifikation der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Operateure, Geräteführer und Fachkräfte) - Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fachkräfte sind namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- Operateure,
- Geräteführer,
- Fachkraft.
Für die Angaben sind entsprechende Formularfelder in der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen) zur Verfügung gestellt.

MINDESTANFORDERUNGEN:
- Die OPERATEURE müssen einen Kanalinspektionskurs, zum Beispiel bei der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) oder gleichwertig, erfolgreich absolviert haben.

- Das ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG VORGESEHENE PERSONAL muss die Anforderungen nach Kapitel 3.12.1.1 und 3.13.1.1 (Personal) RAL-GZ 961 (Güte-Prüfbestimmungen des Kühlschutzes Kanalbau e.V. - Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und Kanälen-Gütesicherung) erfüllen.

- Der GERÄTEFÜHRER (vor Ort verantwortliche Person) muss über eine technikbezogene Einweisung des jeweiligen Systemherstellers verfügen.

- Der GERÄTEFÜHRER muss außerdem über die Unfallverhütungsvorschriften oder die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (nach GUVO6 und 21.14, insbesondere G 20, G 25 und G 26) im erforderlichen Turnus (jährlich) unterwiesen worden sein.

NACHWEISE:
Als (vorläufiger) Nachweis wird mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung und Vorlage des Nachweises der Erfüllung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau GZ961 - Beurteilungsgruppen "R" und "I" (Nachweis zu Qualifikation und Gütesicherung) anerkannt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen der benannten Personen durch Vorlage separater entsprechender Ausbildungsnachweise, Einzel-Bescheinigungen, Urkunden oder vergleichbarer Belege nachzuweisen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Qualifikation und Gütesicherung - MINDESTANFORDERUNGEN:
Bieter müssen die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611*) - Beurteilungsgruppen "R" und "I" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

*) Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
bzw. zu beziehen über: http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961".

ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) "R" und "I" durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats oder einen gleichwertigen Nachweis belegt.

Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Reinigungsdienstleistungen Kanal - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen.
Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.

MINDESTANFORDERUNGEN:
Der Bieter muss eine besondere Erfahrung mit der Erbringung von REINIGUNGSDIENSTLEISTUNGEN von Kanalnetzen haben. Diese ist durch mindestens 2 geeignete Referenzen, welche im nachstehend angegebenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen, nachzuweisen.
Die Referenzen sind nur geeignet und werden nur gewertet/gezählt, wenn Folgendes (kumulativ) erfüllt ist:
Die Referenzen müssen die Erbringung von Kanalreinigungen von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und ein Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 15000 m betreffen.
Zugelassener Referenzzeitraum: Bei den Referenzen muss es sich um Dienstleistungsaufträge handeln, die nach dem 1.1.2023 erbracht worden sind.

ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der
Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Eigenerklärung zu den Referenzangaben kann das vorbereitete Formblatt (Anlage 4.1 zum Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich für die zu erteilenden Auskünfte bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.

Referenzaufträge, die Reinigungsdienstleistungen und Inspektionsdienstleistungen/ Kamerabefahrungen beinhalten, dürfen bei beiden Kriterien aufgeführt werden und werden jeweils gewertet.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von Inspektionsdienstleistungen Kanal / Kamerabefahrungen von Kanalnetzen - Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge - Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen.
Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.

MINDESTANFORDERUNGEN:
Der Bewerber muss eine besondere Erfahrung mit der Erbringung von KAMERABEFAHRUNGEN von Kanalnetzen haben. Diese ist durch mindestens 2 geeignete Referenzen, welche im nachstehend angegebenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen, nachzuweisen.
Die Referenzen sind nur geeignet und werden nur gewertet/gezählt, wenn Folgendes (kumulativ) erfüllt ist:
Die Referenzen müssen die Erbringung von Kamerabefahrung von SW, RW und MW Kanälen zum Gegenstand haben und ein Kanalnetz mit einer Mindestlänge von 3000 m betreffen.
Zugelassener Referenzzeitraum: Bei den Referenzen muss es sich um Dienstleistungsaufträge handeln, die nach dem 1.1.2023 erbracht worden sind.

ALS NACHWEIS IST MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der
Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Eigenerklärung zu den Referenzangaben kann das vorbereitete Formblatt (Anlage 4.2 zum Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich für die zu erteilenden Auskünfte bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.

Referenzaufträge, die Reinigungsdienstleistungen und Inspektionsdienstleistungen/ Kamerabefahrungen beinhalten, dürfen bei beiden Kriterien aufgeführt werden und werden jeweils gewertet.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Technische Betriebsausstattung - MINDESTANFORDERUNGEN:
Um eine effektive und ordnungsgemäße Reinigung zu gewährleisten, sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten:

Der Bieter muss mindestens über jeweils 2 eigene Fahrzeuge verfügen, die folgende, technische Anforderungen erfüllen:
1) Einhaltung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau - Beurteilungsgruppe "R";

2) für die Reinigung von Kanälen DN 200 bis DN 800 oder entsprechender Ei-Profile:
- 10-12 m3 Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m3/Stunde Luftdurchsatz, Saugschlauchlänge DN 100 mm Spülschlauchlänge größer 120 m
- Pumpenleistung von ca. 320 I/Minute, 150 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsdüse 80-100 bar;

3) für die Reinigung der Dimensionen DN 900 bis DN 1200 oder entsprechender Ei-Profile, Maul- oder Sonderprofile:
- 14-15 m3 Fassungsvermögen, Vakuumsanlage 1200-1500 m3/Stunde Luftdurchsatz, Saugschlauchlänge DN 125 mm- DN 150 mm, Spülschläuche Länge größer 120 m, Pumpenleistung ca. 320-450 I/Minute, 150-180 bar Pumpen Ausgangsdruck, Druck unmittelbar vor der Reinigungsstufe 80-100 bar.

4) Alle Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen; der Fahrzeuggrenzwert darf demnach je Bauart 80 dB (A) bzw. 84 dB (A) nicht überschreiten.

5) Die Fahrzeuge müssen mit Rundumleuchten und den vor Ort notwendigen Gaswarn-, Sicherheit- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Steighilfen, Schaufeln, Seilen, Schildern, Baustelleneinrichtungseinrichtungen (Absperrbaken, Warnschildern) ausgestattet sein. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.

Der Bieter muss über Kameratechnik mit folgenden Anforderungen verfügen und diese nachweisen: Farbkamera (Dreh-schwenkbar, Schwenkwinkel mindestens 90°) mit einer horizontalen Mindestauflösung von 420 Zeichen; die Farbechtheit und Bildschärfe muss durch die Aufnahme eines universal Testbildes TO5/DIN 25.435 nachweisbar sein., Beleuchtung, eine Anpassung an die unterschiedlichen Nennweiten der Kanäle, Transport-"Richtung sowie 300 m Kabel mit Umlenkungskontrolle, Längenmesseinrichtungen, elektrische Kabelaufspulwinde. Genauigkeit der Längenmesseinrichtung plus/-10 cm.

NACHWEISFÜHRUNG:
Die Mindestanforderungen an die technische Betriebsausstattung sind mit dem Angebot durch eine Eigenerklärung (Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung/Eignungsbogen) nachzuweisen und (nur) auf Verlangen der Vergabestelle durch Dritterklärungen zu bestätigen.

Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anzahl der Fahrzeuge, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden für die Beurteilung der Mindestanzahl addiert.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (rein informativ):
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung im Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsbogen).
KEINE Mindestanforderungen/Kein Ausschlusskriterium

Finanzierung

gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Eine Auftragsvergabe an Bietergemeinschaften ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt.

Die TV-Befahrung und die Reinigung hat der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft im eigenen Betrieb auszuführen.

Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausge-gebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611 - Beurteilungsgruppen "R" und "I" sind während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung einzuhalten, insbesondere geforderte Qualifikationen sowie geforderte turnusmäßige Unterweisungen des Personals. Im Weiteren sind alle Bedingungen in der Leistungsbeschreibung bzw. dem LV zwingend während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erfüllen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung