Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke über den Glan
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindeverwaltung
Am Rathaus 2
66892
Bruchmühlbach-Miesau
Deutschland
tatjana.goetzinger@vgbm.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDY615GQCC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDY615GQCC/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke über den Glan, Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Umfang der Leistung
Die Ortsgemeinde 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Landkreis Kaiserslautern erneuert die Rad- und Fußwegbrücke über den Glan am überregionalen Radweg Radlrunde Pfälzer Seentour sowie Pfälzer Moortour.
Die genaue Lage der neuen Rad- und Fußwegbrücke / Baustelle ist unter
https://maps.app.goo.gl/YPFvgSztXGSvsFde7 zu ersehen.
Da zur Zeit kein Brückenüberbau vorhanden ist, ist die Baustelle 2-geteilt; ein rechtes Baufeld und ein linkes Baufeld, getrennt durch das Gewässer Glan. Eine Verbindung der beiden Baufelder besteht nicht.
Die Anfahrt zur Baustelle / linkes Baufeld erfolgt über Bruchmühlbach-Miesau, OT Miesau, Hütschenhauser Straße (L 356) - Radweg, und zur Baustelle / rechtes Baufeld über Bruchmühlbach-Miesau, OT Bruchmühlbach, Bruchstraße.
Die Baumaßnahme beinhaltet den Bau von 2 neuen Brückenwiderlagern, der Herstellung und Lieferung des Brückenüberbaus aus Stahl (verzinkt) in Leichtbauweise und der Angleichung des Rad- und Fußweges an die neuen Brückenwiderlager.
Hierfür ist die Maßnahme in 2 Lose geteilt.
Los 1 beinhaltet die Gründung, Widerlager und den Wegebau.
Los 2 beinhaltet die Herstellung, Lieferung, Montage des Brückenüberbaus in Stahlbauweise verzinkt.
Der Brückenüberbau hat eine Länge von ca. 11 m und einer lichte Breite von 3,00 m.
Die Statische Berechnung der Widerlager ist bereits erfolgt. Hierbei wurde als Eigengewicht des
Brückenüberbaus 7 to angesetzt, die Verkehrslast auf der Brücke mit 5,0 kN/m2.
Als Gründung werden je Widerlager 8 senkrechte und 2 unter 30° zur Senkrechten abgehende Mikropfähle gesetzt. Die Pfahlköpfe werden in die Widerlager eingebunden. Die Widerlager aus Stahlbeton haben ca. Abmaße L/B/H 4,25 / 2,15 / 1,70 m. Betongüte und Stahlangaben sind aus der Statischen Berechnung zu entnehmen.
Nach Fertigstellung der Widerlager muss die Rad- und Fußwegangleichung erfolgen. Die nutzbare
Wegesbreite beträgt 3 m. Der Oberbau besteht aus 25 cm Frostschutzschicht, 15 cm Schottertragschicht und 10 cm Asphalt-Tagdeckschicht AC 16. Rechts und links werden ca. 30 cm breite Bankette angesetzt.
Insgesamt werden ca. 52 lfdm Rad- und Fußweg neu hergestellt.
Beidseitig sind die Uferbereiche mit Wasserbausteinen zu befestigen, sowie Reptilienpassagen anzulegen.
Nach Fertigstellung von Los 1 erfolgt die Lieferung und betriebsbereite Montage des Brückenüberbaus in Stahlbauweise verzinkt aus Los 2. Danach werden noch auf beiden Uferseiten in Verlängerung des Brückengeländers zusätzliche Kurzgeländer unter 10° nach außen abgewinkelt auf die Betonwiderlager aufmontiert.

Bauzeit:
Los 1 - 38 AT
Los 2 (Lieferung und Montage vor Ort) - 2 AT

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Nahe der Gemeindestraße Bruchstraße
66892
Bruchmühlbach-Miesau

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Los 1:
Mit der Ausführung ist voraussichtlich am 11.01.2027 zu beginnen.
Die Ausführung setzt witterungsabhängig offene und frostfreie Wetterverhältnisse voraus. Sollte die Ausführung aufgrund von außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Witterungsverhältnissen (z. B. langanhaltender Frost/Starkregen) im geplanten Zeitraum bautechnisch unmöglich sein, verschieben sich die Ausführungsfristen und Zwischentermine um den Zeitraum der wetterbedingten Behinderung. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Mehrkosten wegen bauzeitlicher Verschiebung durch normale, jahreszeitlich übliche Witterung wird ausgeschlossen.

Bauzeit: 38 AT

Los 2:
Mit der Ausführung ist nach Auftragsvergabe zu beginnen.

Seitens des AN sind dem AG Ausführungszeichnungen und dazugehöriger Standsicherheitsnachweis
spätestens 20 AT nach Auftragserteilung zur weiteren Prüfung durch einen vom AG beauftragten Prüfstatiker
vor Herstellungsbeginn Brückenüberbau zu übergeben .
Die bei der Prüfung durch den Prüfstatiker eingetragenen Änderungen sind in die Ausführungszeichnung zu
übernehmen. Danach ist umgehend mit der Herstellung des Brückenüberbau zu beginnen.

Lieferung und Montage: 2 AT

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja
Fachlose

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Herstellung der Widerlager mit Wegebau
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Folgende Gewerke sind in Los 1 beinhaltet:
Abbruch -/ Erdarbeiten
Gründung - Herstellen von Mikropfählen
Stahlbetonarbeiten - Herstellen von Brücken - Widerlager
Wegebauarbeiten - Herstellen von Radwegebauarbeiten

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Voraussichtlicher Baubeginn: 11.01.2027

Brückenwiderlager mit Radwegangleichung , einschl. aller Nebenleistungen, linkes Baufeld:
19 AT

Brückenwiderlager mit Radwegangleichung , einschl. aller Nebenleistungen, rechtes Baufeld: 19 AT

Laufzeit bzw. Dauer

38

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Herstellung, Lieferung, Montage Brückenüberbau
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Herstellen, liefern und montieren eines Brückenüberbaus aus Stahl zum Lückenschluß des Rad- und Fußweges über den Glan bei Bruchmühlbach-Miesau.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist nach Auftragsvergabe zu beginnen. Ausführungszeichnungen und dazugehöriger Standsicherheitsnachweis spätestens 20 AT nach Auftragserteilung. Lieferung und Montage: 2 AT

Laufzeit bzw. Dauer

2

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Siehe Angaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere "HVA
B-StB Vorzulegende Unterlagen" sowie Angabe gemäß Vordruck
Eigenerklärung zur Eignung.

Nicht vorgelegte, unvollständige oder fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen werden gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A nachgefordert. Diese sind innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen. Dies gilt gleichermaßen für Unterlagen und Erklärungen von Nachunternehmen, soweit deren Kapizitäten zum Eignungsnachweis in Anspruch genommen werden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe Angaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere "HVA
B-StB Vorzulegende Unterlagen" sowie Angabe gemäß Vordruck
Eigenerklärung zur Eignung.

Nicht vorgelegte, unvollständige oder fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen werden gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A nachgefordert. Diese sind innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen. Dies gilt gleichermaßen für Unterlagen und Erklärungen von Nachunternehmen, soweit deren Kapizitäten zum Eignungsnachweis in Anspruch genommen werden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe Angaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere "HVA
B-StB Vorzulegende Unterlagen" sowie Angabe gemäß Vordruck
Eigenerklärung zur Eignung.

Nicht vorgelegte, unvollständige oder fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen werden gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A nachgefordert. Diese sind innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen. Dies gilt gleichermaßen für Unterlagen und Erklärungen von Nachunternehmen, soweit deren Kapizitäten zum Eignungsnachweis in Anspruch genommen werden.

Sonstige

Mit dem Angebot vorzulegen:

-LTTG Mustererklärung 1_AEntG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): nach § 4 Abs. 1 LTTG
für Unternehmen, die vom AEntG erfasst werden (Tarifbindung);
Vorlage bei Angebotsabgabe elektronisch in Textform

und/oder

- LTTG Mustererklärung 3_Mindestlohn (mittels Eigenerklärung vorzulegen): nach § 4 Abs. 2
LTTG, für Unternehmen die nicht dem AEntG unterfallen oder ohne Tarifbindung;
Vorlage bei Angebotsabgabe elektronisch in Textform

Nicht vorgelegte, unvollständige oder fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen werden gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A nachgefordert. Diese sind innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen. Dies gilt gleichermaßen für Unterlagen und Erklärungen von Nachunternehmen, soweit deren Kapizitäten zum Eignungsnachweis in Anspruch genommen werden.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/)
einzureichen. Die zur Einreichung von E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende Mindestinhalte können unter https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/kasse-finanzen/elektronische-rechnungen-e-rechnung/ eingesehen werden.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.11.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

18.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.11.2026 10:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Form und Frist der Angebotsabgabe:
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch, in verschlüsselter Form über die genutzte Vergabeplattform einzureichen (§ 11a Abs. 1 VOB/A). Die Einreichung von Angeboten in schriftlicher Form (Postweg oder persönliche Abgabe) sowie per E-Mail oder Fax ist unzulässig. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht über die Vergabeplattform eingehen, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

2. Bieteranfragen und Kommunikation:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (§ 11a Abs. 1 VOB/A). Um eine rechtzeitige Bearbeitung sowie die Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten, sollen Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist übersandt werden. Fragen, die später als 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nur nach pflichtgemäßem Ermessen beantwortet; eine Beantwortung vor Fristende kann in diesen Fällen nicht garantiert werden (vgl. § 12a Abs. 3 VOB/A). Die Antworten werden in anonymisierter Form für alle Bieter einsehbar auf der Plattform bereitgestellt. Bieter sind im Sinne des Transparenzgebots verpflichtet, die Plattform bis zum Fristende regelmäßig selbstständig auf Aktualisierungen und Bieterinformationen zu prüfen.

3. Informationspflicht bei anonymem Download (Holschuld):
Bieter, die die Vergabeunterlagen ohne Registrierung anonym von der Vergabeplattform herunterladen, sind im Sinne ihrer verfahrensrechtlichen Holschuld verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist fortlaufend selbstständig auf der Plattform über Bieterinformationen, Antworten auf Bieteranfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Benachrichtigung oder Weiterleitung dieser Informationen durch die Vergabestelle erfolgt in diesem Fall nicht.

4. Unzulässigkeit von Änderungen; Rüge- und Hinweispflicht:
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote sind Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis unzulässig (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Bestehen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Regelungslücken in den Vergabeunterlagen, ist dieser im Sinne der Kooperationsmaxime verpflichtet, die Vergabestelle unverzüglich und zwingend vor Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Stiftsstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
Bitte warten...