Sicherheitstechnische Betreuung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Rhein-Hu...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469
Simmern
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 676182119
+49 676182111
vergabestelle@rheinhunsrueck.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YT1HHEAV3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YT1HHEAV3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz mit allen typischen Aufgaben und Berufsgruppen.

Die Personalstärke liegt bei ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Neben den drei in der Ludwigstraße liegenden Gebäuden, u. A. das Hauptgebäude, (mit ca. 250 Mitarbeitern) sind ca. 23 Außenstellen im Kreis vorhanden (darunter 15 weiterführende Schulen, die Kreismusikschule inkl. Bauamt, das Sozialamt, das Kreismedienzentrum und 5 Gebäude im Mietverhältnis).

Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) soll ab dem 01.01.2027 neu vergeben werden.

Die Vertragsdauer ist zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate (bis auf maximal 4 Jahre).

Der Leistungsumfang ist in einer Leistungsbeschreibung umfassend dargelegt. Die dort genannten Mindestanforderungen sind zu erfüllen.

Umfang der Leistung
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist eine Kommunalverwaltung in Rheinland-Pfalz mit allen typischen Aufgaben und Berufsgruppen.

Die Personalstärke liegt bei ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Neben den drei in der Ludwigstraße liegenden Gebäuden, u. A. das Hauptgebäude, (mit ca. 250 Mitarbeitern) sind ca. 23 Außenstellen im Kreis vorhanden (darunter 15 weiterführende Schulen, die Kreismusikschule inkl. Bauamt, das Sozialamt, das Kreismedienzentrum und 5 Gebäude im Mietverhältnis).

Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) soll ab dem 01.01.2027 neu vergeben werden.

Die Vertragsdauer ist zunächst befristet auf 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung um jeweils 12 Monate (bis auf maximal 4 Jahre).

Der Leistungsumfang ist in einer Leistungsbeschreibung umfassend dargelegt. Die dort genannten Mindestanforderungen sind zu erfüllen.

Haupterfüllungsort

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469
Simmern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen der Ausschreibung sind bindend.

Die Vertragsdauer ist zunächst befristet auf zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate (bis auf maximal 4 Jahre).

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2028

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Vorlage von 3 Referenzen, die sich auf Leistungen der letzten 5 Jahre beziehen, inhaltlich vergleichbar sind und aus der öffentlichen Hand stammen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.09.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

20.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.
Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.

Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

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