Löschgruppenfahrzeug 10
Fahrgestell und Aufbau eines Löschgruppenfahrzeug 10
beim Hersteller der Aufbaus
Zur Bewertung des Preises wird der auf dem Preisblatt eingetragene Preis für das komplette Feuerwehrfahrzeug bestehend aus den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses herangezogen. Der Anbieter mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl. Die maximal erreichbare Punktzahl für den Preis sind 1.600 Punkte. Der Preis des 1. Platzierten (Günstigsten) wird durch den Preis des X-Platzierten geteilt. Der daraus ermittelte Faktor wird mit der maximalen Punktzahl multipliziert und ergibt die Punktzahl des X-Platzierten.
Diese Bewertung erfolgt durch Aufsummierung der vom Bieter erreichten Punkte aus dem Leistungsverzeichnis. Die ausgewiesenen / erreichbaren Punkte werden zur Auswertung addiert und bilden die maximal erreichbare Punktzahl. Die maximal erreichbare Punktzahl für den Erfüllungsgrad des Leistungsverzeichnisses sind 1.600 Punkte.
Positionen 3.9, 5.6, 5.7, 5.8, 7.34, 7.35, 7.36, 7.37, 9.11, 9.13, 9.16, 9.17, 12.17, 13.10, 13.35, 14.13, 15.9 sind als Bedarfspositionen ausgewiesen und separat bepreist aufzuführen
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
1.) Erfüllungsort ist Venningen, Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.2.) Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese innerhalb von sieben Kalendertagen vorgelegt werden. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer / Nachunternehmer. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.3.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.4.) Die Kommunikation erfolgt bis zur Auftragserteilung über den Vergabemarktplatz sofern nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens abweichende Regelungen gelten. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Bieterfragen können bis spätestens eine Woche vor dem Einreichungstermin (Submission) gestellt werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.5.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.6.) Die Ergebnisse der Angebotsöffnung werden den Bietern elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.7.) Bei technischen Schwierigkeiten der Vergabeplattform betreffend, steht Ihnen der Bietersupport des VMS-Cosinex unter der +49 (234) 298796 - 11 zur Verfügung.8.) Ab dem 01.04.2025 sind in Rheinland-Pfalz alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber als ERechnung zu senden. Informationen hierzu finden Sie in der Ausschreibungsunterlagen.