Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung Schwarzarbeit; Erklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung; nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Haftpflichtversicherung; Für den Nachweis genügt die Abgabe der vorbereiteten Eigenerklärung, die in den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Mustererklärung 1; AEntG Stand Dezember 2023; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung