1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf.
erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls
ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch
informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in
der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten
Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die
Vergabeplattform beantwortet.
3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die
Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die
Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den
Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem
Schriftverkehr.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben erfolgt über die Vergabeplattform an das
plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden
Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über
die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der
Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Sofern sich ausländische Bieter am Wettbewerb beteiligen, haben sie geforderte Nachweise /
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache
verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
6.) Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden
Fassung an.
7.) Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden. Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Vergabeprüfstelle -
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung des EWF Frankenthal, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal (Pfalz)