Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
- Nachweis nach DGUV 101-004, Anlage 6A (bisher BGR 128),
- Nachweis über den Zugriff auf einen Verfahrenstechnikingenieur (oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Abwasserreinigung (oder vergleichbar).
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger. Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) Mindestens eine Referenz zu Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen). Diese muss die Planung einer Abwasseraufbereitungsanlage über Aktivkohle mit stationären Adsorbern umfassen. Das Abwasser muss mindestens eine organische Schadstoffgruppe enthalten z.B. LHKW oder BTEX und von einer Altlast oder einer Deponie oder einem Altstandort oder einem Industriebetrieb stammen.
Sofern nicht für den Punkt a) mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung oder stellvertretenden Projektleitung des Unternehmers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger. Als vergleichbar werden Referenzprojekt angesehen für:
b) Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) im Zusammenhang mit einer Abwasseraufbereitungsanlage über Aktivkohle mit stationären Adsorbern umfassen. Das Abwasser muss mindestens eine organische Schadstoffgruppe enthalten z.B. LHKW oder BTEX und von einer Altlast oder einer Deponie oder einem Altstandort oder einem Industriebetrieb stammen.
Die Referenzen von Projektleitung und stellvertretender Projektleitung werden zusammengezählt, auch bei identischen Projekten. Auch können die gleichen Referenzprojekte sowohl vom Bewerber als auch von der Projektleitung/stellvertretenden Projektleitung angeführt werden.
Sofern nicht für den Punkt b) mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften und dem Einsatz von Nachunternehmern werden die Referenzen addiert.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular
auszufüllen und einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Von Nachunternehmern sind die Angaben gemäß Anlage 7 zu den Teilnahmewettbewerbsunterlagen auszufüllen.