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Verfahrensangaben

Software für Systemintegration und digitalen Workflow in der Augenklinik

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
HRB-Nr. 3770
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
stabsstelle_vergabe@klilu.de
+49 621503-4876

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabeprüfstelle-
DE355604198
Stiftsstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
+49 6131-16-4133
+49 6131-16-4115

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48814000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung im Krankenhaus muss in der Augenklinik eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen durchgängigen Datenstrom der Patientendaten und einen digitalen Workflow ermöglicht.
Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung einer Software für die Systemintegration und einen digitalen Workflow in der Augenklinik. Die Maßnahme ist integraler Bestandteil der Einführung der Digitalen Patientenakte im Klinikum Ludwigshafen. Ziel ist die vollständig digitale, strukturierte und medienbruchfreie Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen des klinischen Behandlungsprozesses.
Mit Siemens syngo Carbon (PACS), i.s.h.med (KIS) und ZEISS-OCT sind im Klinikum Ludwigshafen bereits die Komponenten für einen digitalen Workflow vorhanden, für ein integriertes "Abteilungsinformationssystem" der Augenheilkunde fehlt im Wesentlichen ein ophthalmologisches Daten-/Workflow-Frontend plus eine saubere Schnittstellenkonfiguration.
ZEISS FORUM fungiert dabei als spezialisiertes Fachmodul zur strukturierten Befunderhebung und Verlaufsdarstellung, dessen Ergebnisse über standardisierte HL7-Schnittstellen in das führende Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zurückgeführt und dort Bestandteil der elektronischen Patientenakte werden. Die Maßnahme erfüllt damit die Anforderungen des Fördertatbestands 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation). Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert.
Ohne die Implementierung von ZEISS FORUM ist eine strukturierte, digitale und verlaufsbezogene Dokumentation ophthalmologischer Befunde im Rahmen der Digitalen Patientenakte nicht möglich. Die Maßnahme dient daher nicht primär der Bildarchivierung, sondern der digitalen Behandlungsdokumentation und Prozessintegration im Sinne des Fördertatbestands 3.
Auf dem deutschen Markt sind in dieser Sparte außer Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH mit der Software ZEISS FORUM, die Firma Heidelberg Engineering mit der Software HEYEX 2 und die Firma Topcon mit z.B. den Produkten IMAGEnet 6, Maestro, Triton etc. etabliert. Jeder Hersteller bietet seine eigenen OCT-Geräte an, für die diese Softwareplattformen primär ausgelegt sind.
Der Großteil der betriebenen und anzubindenden Medizingeräte der Augenklinik sind Geräte des Herstellers Zeiss. Alle ZEISS Geräte können nahtlos über die ZEISS FORUM Software angebunden werden. Diese ist im Klinikum Ludwigshafen bereits mit einer Installation und Lizenzen für drei neu gekaufte Geräte der Firma Zeiss in Betrieb und muss für die Systemintegration mit den notwendigen Schnittstellen ausgerüstet werden und für die zusätzlichen Gerate müssen die vorhandenen Lizenzen erweitert werden.
Die beiden Alternativsysteme setzen voraus, dass die Modalitäten den DICOM-Export unterstützen. Jedoch ist auch dann eine vollumfängliche, "nahtlose" Nutzung von Zeiss-OCT-Daten in der Topcon-OCT-Software und der Heidelberg Engineering Software nicht vorgesehen. Die Systeme sind primär auf ihre jeweils eigenen, proprietären Datenformate ausgelegt. Damit sind die Softwarelösungen der beiden genannten Firmen auf die Auswertung der exportierten DICOM-Daten mit Standardfunktionen beschränkt. Zeiss-spezifische multimodale Auswertungsmodule (z.B. Glaucoma-Workplace, Retina-Workplace) werden ebenso wenig unterstützt wie der Datenaustausch des IOL-Masters mit den beiden OP-Mikroskopen. Letzterer stellt im Hinblick auf die Planung von Systemintegration und Workflow der Augenklinik eine der wesentlichen Schlüsselfunktionen dar.
Hingegen können die weiteren in der Augenklinik betriebenen Geräte von Drittherstellern mit ZEISS FORUM über eine DICOM-Schnittstelle direkt in den Workflow integriert werden (betrifft: Heidelberg Sprectralis OCT, Absolu Sonographiegrat, letzteres derzeit in Beschaffung), bzw. nach einem Software-Upgrade (DICOM-Schnittstelle) angebunden werden (betrifft: Oculus Pentacam Hornhauttophographie).
Es ergibt sich folgendes Zielbild für die IT-Architektur:
- KIS i.s.h.med als führendes System für Patientenstammdaten, Termine, Diagnosen, Prozeduren, Verordnungen, Befunde und Abrechnung im Rahmen der Digitalen Akte.
- ZEISS-OCT + ZEISS FORUM als augenspezifische Ebene: Geräteanbindung, OCT-Verlaufsdarstellung, spezielle Glaukom/AMD-Ansichten, Export in ePA/KIS/PACS.
- Syngo Carbon dient ergänzend als Enterprise Imaging-Backbone, der alle DICOM-Bilder (inkl. OCT) klinikweit speichert und bereitstellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende konkreten Bausteine werden benötigt:
- ZEISS FORUM als Augen-"Abteilungsinformationssystem": Fachmodul zur strukturierten Erhebung, Darstellung und Verlaufsanalyse ophthalmologischer Untersuchungsdaten im Rahmen der digitalen Behandlungsdokumentation. ZEISS FORUM wird als klinisches Subsystem der Digitalen Akte betrieben. Die dort erzeugten strukturierten Befunddaten (z.B. OCT-Verlaufsparameter, Glaukom-Analysen, IOL-Berechnungen) werden über HL7-ORU-Schnittstellen in i.s.h.med übernommen und sind damit unmittelbar Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Integration in IT-Infrastruktur via DICOM, HL7, IHE; Anbindung an ePA, KIS und Untersuchungsgerate, auch nicht-DICOM-fähig. Mit dem OCT Navigator ist eine gleichzeitige Betrachtung und Navigation von bis zu drei OCT-Aufnahmen, ideal für Verlaufskontrollen (z.B. IVOM, Glaukom), möglich. Mit dem Advanced Data Export können DICOM-Daten aus FORUM nach frei definierbaren Kriterien extrahiert werden (QS, Register, Forschung).
- Anbindung ZEISS-OCT an Syngo Carbon: ZEISS-Systeme sind grundsätzlich auf DICOM/HL7/IHE-Interoperabilität ausgelegt. OCT erzeugt DICOM-Studien, die entweder direkt nach Syngo Carbon (PACS) oder zuerst nach ZEISS FORUM gesendet werden, von wo aus sie bei Bedarf weiterexportiert werden können. Syngo Carbon fungiert als Enterprise-Viewer/Speicher, sodass OCT-Bilder auch außerhalb der Augenklinik (z.B. internistische Station, Tumorboard) einsehbar (aber nicht auswertbar) sind.
- Integration i.s.h.med - Syngo Carbon / FORUM: i.s.h.med stellt Patientendaten und Auftrage bereit; Rückfluss von Befundtexten oder strukturierten Ergebnissen in die elektronische Akte. Syngo Carbon IDM/Enterprise Access sind explizit für nahtlose Integration und einheitlichen Zugang zu Bilddaten über das gesamte Haus hinweg ausgelegt. Über HL7-ORU oder entsprechende Befundschnittstellen können z.B. OCT-Berichte aus FORUM ins KIS übernommen werden (im Worklist-/Order-basierten Workflow).

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Da die Software dauerhaft wird, und somit ebenfalls ein dauerhafter Service-/Wartungsbedarf besteht, kann der Vertrag bedarfsgerecht um jeweils ein Jahr verlängert werde, solange die Software im Einsatz ist und Serviceleistungen benötigt werden.

10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Die Vergabe der S0ftware erfolgt ohne Wettbewerb, aber mit sorgfältig ausgearbeiteten technischen Qualitäten und Anforderungen, so dass eine Angebotsbewertung rein nach Preis bzw. Kosten sowohl zielführend als auch ausreichend ist.

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Gesamtpreis für Software, 10 Nutzerlizenzen, Implementierung, Schnittstellenintegration, Geräteanbindung, Softwarepflege.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Der Ausnahmetatbestand des § 8 Absatz 4 Nr. 10 UVgO greift, wenn der objektiv feststehende Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nur von einem bestimmten Lieferanten oder Dienstleistungserbringer erbracht werden kann.
Dieser Ausnahmetatbestand umfasst mithin die Fälle, bei denen faktisch oder rechtlich nur ein Unternehmen für die zu erbringende Leistung in Betracht kommen kann, sodass der Versuch einen Wettbewerb zu veranstalten, zu nicht mehr als einem Angebot führen würde. Die Ausschließlichkeitssituation darf allerdings nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden.
Es ist im Grundsatz anerkannt, dass der Auftraggeber den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Zwecken und Bedürfnissen bestimmen kann. Das Leistungsbestimmungsrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die auf dem Markt angebotenen Leistungen trotz grundsätzlicher Gleichartigkeit, regelmäßig in einer Reihe von Eigenschaften unterscheiden. Eine Differenzierung nach solchen Kriterien soll dem Auftraggeber nicht verwehrt werden. Nach der Rechtsprechung wird die Leistungsbestimmung des Auftraggebers als vergaberechtskonform beurteilt, sofern
- sie durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
- vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
- solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind,
- die Bestimmung anderer Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Dies ist hier der Fall: Aus den o.g. Gründen kommt nur die Software ZEISS FORUM des Herstellers ZEISS für den Beschaffungsgegenstand in Betracht. Der Gerätepark der Augenklinik ist über mehrere Jahre hinweg jeweils nach Gesichtspunkten des medizinischen-technischen Bedarfs der Nutzer angeschafft worden, jedoch nicht in Hinblick auf eine durchgehende Digitalisierung des Krankenhauses. Dieser Aspekt ist erst in den letzten ca. 5 Jahren für das Klinikum relevant geworden. Da sich der Großteil der nun vorhandenen Geräte nicht mit einer Software eines Drittherstellers durchgängig anbinden lassen, ergibt sich zwangsläufig aus dem Vorhaben, einen digitalen Workflow zu etablieren, eine Ausschließlichkeitssituation zugunsten von ZEISS.
Die Festlegung auf die Software ZEISS FORUM verstößt zudem weder gegen den Grundsatz der Produktneutralität (§ 23 Absatz 5 UVgO), noch ist diese das Ergebnis einer künstlichen Wettbewerbseinschränkung. Denn eine Durchbrechung dieser Grundsätze ist sachlich gerechtfertigt, wenn hierfür nachvollziehbare, objektiv und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Produktfestlegung somit willkürfrei getroffen wurde. Dies ist vorliegend der Fall, s.o. unter Beschreibung des Beschaffungsgegenstands.
Die Produktfestlegung beruht folglich auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen, weshalb das Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb geboten ist.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 135 Abs. 3 GWB: innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung einer freihändigen Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte ist ein Instrument zur Erhöhung von Transparenz und Rechtssicherheit im Unterschwellenbereich. Nach UVgO ist eine ex ante Bekanntmachung, vergleichbar mit einer ex ante Bekanntmachung GWB, VgV nicht vorgesehen und somit rechtlich nicht erforderlich.
Durch die Bekanntmachung und eine anschließende Wartefrist (10 Tage) wird jedoch das Risiko minimiert, dass der Auftrag im Nachhinein als unzulässige De-facto-Vergabe (Direktvergabe ohne Wettbewerb) eingestuft wird.
Zudem weist das Beschaffungsvorhaben eine gewisse Binnenmarktrelevanz auf, so dass durch die Bekanntmachung auch diesbezüglich die gebührende Transparenz erzeugt wird.
Aus diesem Grund hat sich der Auftraggeber für die Vornahme einer ex ante Bekanntmachung im EU-Amtsblatt entschieden.

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-003-EK-AU
Software für Systemintegration und digitalen Workflow in der Augenklinik: ZEISS FORUM
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Carl Zeiss Meditec Vertriebsgesellschaft mbH
HRB725438
Großunternehmen
Rudolf-Eber-Str. 11
73447
Oberkochen
Deutschland
DE11D
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

7761557847, 7761557844, 7761557842, 7761561674, 7761561673, 7761561671