Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist die schnellstmögliche Beschaffung von zuverlässigen Sicherheits- und Pfortendiensten für vier Jahre.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Durchführung von Schließ- und Kontrolldiensten Personal in 2 Schichten zur Verfügung. (07:00-19:00, 19:00-07:00, abweichende Schichtzeiten können vereinbart werden.)Der Auftragnehmer führt eine tägliche Raucherkontrolle von 6:30 bis 18:30 Uhr im Haupteingangsbereich des Klinikums mit geeignetem Personal durch.Der Auftragnehmer überwacht im Rahmen der Kontrollgänge die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Klinikbereich sowie in der Liegenschaft Bremserstr. 88, sorgt für Ruhe und Ordnung und stellt mit seiner Tätigkeit die Sicherheit des Hauses, aller Mitarbeiter, Patienten und Besucher sicher.Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung des Pforten- und Informationsdienstes dem Auftraggeber Personal wie folgt zur Verfügung:Pforte: Besetzung mit zwei Mitarbeitern, davon mindestens einer 24/7.Der 2. Mitarbeiter muss die Pforte mindestens in den nachfolgenden Zeiten besetzen:Montag-Freitag 7:00-19:00 Uhr Samstag + Sonntag + Feiertage 9:00-18:00 Uhr Ein weiterer Mitarbeiter wird für den Informationsdienst bereitgestellt: Montag-Freitag 7:00-15:30 Uhr.
1 X 1 Jahr
Gesamtkosten für die Laufzeit von vier Jahren
Personal, Auftragsmanagement und Operative Führung, Auftragsinfrastruktur, Unternehmensleistungsstärke
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Es werden nur unternehmensbezogene Erklärungen / Nachweise (= Eignungsunterlagen) und solche auftragsbezogene Erklärungen / Nachweise / Unterlagen nachgefordert, die sich nicht auf Preise beziehen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
Gültiger Nachweis über eine Genehmigung nach § 34a GewO für den Firmeninhaber sowie aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 GewO (nicht älter als drei Monate)
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 1.2) genanntenBedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 10 Mio. EURGeforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr(2-fache Maximierung der Versicherungssumme)(d.h. mindestens 20 Mio. EUR / Kalenderjahr)
Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Erklärung über den Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen GeschäftsjahrenMindestanforderung: Umsatz in Höhe von 1 Mio. Euro netto im Durchschnitt der drei genannten Jahre
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl Führungskräften einschließlich Objekt- und Teamleiter für erforderlich. Es wird daher um Angabe der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren gebeten.
Benennung der mit der Qualitätskontrolle beauftragte Stellen
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, soweit bereits möglich.
Bitte fügen Sie eine Beschreibung Ihrer technischen Ausrüstung und Ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen bei. Sofern Ihr Unternehmen zertifiziert ist, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Der Bewerber/Bieter hat wesentliche Referenzen aus den letzten vier Jahren (2022-2026) nachzuweisen, die folgenden Kriterien entsprechen:- Referenzen über mit der Ausschreibung vergleichbaren Leistungen, also sowohl Leistungen im Bereich Sicherheits- als auch Pfortendienst. Es müssen Referenzen aus beiden Leistungsfeldern (also sowohl Sicherheitsdienst als auch Pfortendienst), eingereicht werden. Zur Klarstellung: Je Leistungsbereich sind zwei Referenzen nachzuweisen; diese können in einer gemeinsamen Referenz oder in unterschiedlichen Referenzen erfüllt sein. (Mindestanforderung Eignung). (Eine Referenz wird dann als vergleichbar angesehen, wenn das angegebene, durchschnittliche Vertragsvolumen pro Jahr mindestens 50 % des ausschreibungsgegenständlichen Jahresvolumens entspricht (vgl. Werte gemäß Preisblatt).)- davon mindestens je Leistungsbereich eine Referenz mit 365/24/7 Diensten.- Von den nachgewiesenen Referenzen muss mindestens eine Referenz eine Mindestlaufzeit von einem abgeschlossenen Jahr haben. Über die Mindestreferenzen hinaus kann der Bieter weitere Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, einreichen.