Am Klinikum ist ein OP-Roboter des Typs da Vinci von der Firma Intuitive Surgical im Einsatz. Dieses System wird zu ca. 80% in der Urologie und 20% in der Viszeralchirurgie eingesetzt und ist nahezu vollständig ausgelastet. Um das Klinikum für die Zukunft strategisch gut aufzustellen, soll das Verfahren in der Chirurgie v.a. bei kolorektalen Eingriffen verstärkt zum Einsatz kommen. Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt daher, einen Nutzungsvertrag über einen weiteren OP-Roboter des Typs da Vinci abzuschließen, der auf der Basis "pay as you go", abgerechnet werden soll. Abgerechnet werden dabei nur die Anwendungen, die mit dem System geleistet worden sind.Der OP-Roboter da Vinci ist derzeit noch immer das einzige klinisch etablierte Roboter-assistierte Chirurgiesystem, das für die Allgemein- und Viszeralchirurgie auf dem Markt angeboten wird. Im Rahmen der Vorbereitung der Beschaffung wurde eine Markterkundung durchgeführt, in der Form, dass die Ergebnisse von durchgeführten und auf TED veröffentlichten Ausschreibungen ausgewertet worden sind. Es wurden insgesamt 11 Bekanntmachungen, teilweise mit mehreren Gebietslosen, aus den Jahren 2024 und 2025 über vergebene Aufträge ausgewertet. Bei jedem dieser vergebenen Aufträge ist als Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge oder Angebote immer die Menge "1" angegeben worden. Faktisch lässt sich daher feststellen, dass es für Roboter-assistierte Chirurgiesysteme keinen Wettbewerb gibt.
Derzeit ist es leitliniengerecht, sowohl konventionell als auch laparoskopisch zu operieren. Die aktuelle Datenlage zeigt allerdings, dass die Anwendung robotisch-assistierter Operationssysteme international, aber auch national, exponentiell zunimmt, insbesondere in der Viszeralchirurgie. Bereits jetzt stellt beispielsweise die roboterassistierte radikale Prostatektomie weltweit den häufigsten robotisch durchgeführten Eingriff dar. Der Großteil der roboterassistierten viszeralchirurgischen Eingriffe entfällt auf kolorektale Operationen.In der Literatur und in aktuellen Registern finden sich zunehmend Hinweise auf Vorteile der robotisch-assistierten Chirurgie, darunter:- geringere Rate an Komplikationen,- kürzere Krankenhausverweildauer,- geringere Morbidität und Mortalität bei bestimmten Eingriffen,- niedrige Konversionsraten,- bessere funktionelle Patientenergebnisse.Auch wenn für viele Fragestellungen weiterhin die Evidenz durch randomisiert-kontrollierte Studien (RCT) fehlt, zeigen z.B. Trendanalysen der deutschen StuDoQ Robotik-Registerdaten signifikante Verbesserungen in den o.g. Qualitätsindikatoren bei kolorektalen Eingriffen. Die robotische Plattform wird von Chirurgen zunehmend geschätzt, insbesondere aufgrund der verbesserten Ergonomie, der stabilen 3D-Visualisierung sowie der zusätzlichen Freiheitsgrade und präzise steuerbaren Instrumente.Robotische Operationen ermöglichen minimal-invasive Eingriffe selbst bei komplexen Tumor- und Rekonstruktionseingriffen, welche laparoskopisch bislang oft technisch schwierig oder unmöglich sind. Die Technologie hilft, den Blutverlust zu reduzieren, kleinere Narben zu hinterlassen, die postoperative Schmerzen zu mindern und beschleunigt die Rekonvaleszenz der Patienten. Die Dynamik der viszeralchirurgischen Weiterentwicklung zeigt, dass Krankenhäuser, die nicht in zukunftsfähige Operationstechnologien investieren, mittelfristig im Wettbewerb um Patienten und Mitarbeitende sowie im Bereich wissenschaftlicher Entwicklung und Qualitätssicherung an Boden verlieren. Aufgrund der nahezu vollständigen Auslastung des bereits vorhandenen Systems ist die Ausweitung des robotisch-assistierten viszeralchirurgischen Eingriffsspektrums am Klinikum nicht möglich, ohne die urologischen Eingriffe einzuschränken. Zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit, Ausbau des viszeralchirurgischen Portfolios und Wettbewerbsfähigkeit ist daher die Anschaffung eines weiteren OP-Robotersystems zwingend notwendig.
Gesamtpreis für die Nutzungsgebühr des Systems für 7 Jahre auf Basis "pay as you go"
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Zusätzlich darf es gem. § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben, und die Ausschließlichkeitssituation darf nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden.Die Festlegung auf den da Vinci OP-Roboter verstößt weder gegen den Grundsatz der Produktneutralität (§ 31 Absatz 6 VgV), noch ist diese das Ergebnis einer künstlichen Wettbewerbseinschränkung (§ 14 Absatz 6 VgV), wenn eine Durchbrechung dieser Grundsätze sachlich gerechtfertigt ist, d.h. wenn hierfür nachvollziehbare, objektiv und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Produktfestlegung somit willkürfrei getroffen wurde. Dies ist vorliegend der Fall:Nach allgemeiner Kenntnis und auf Grundlage der Markterkundung (Auswertung von vergebenen Aufträgen öffentlicher Ausschreibungen) wurde festgestellt, dass der da Vinci derzeit das einzige klinisch-etablierte Roboter-assistierte Chirurgiesystem ist, das für die Allgemein- und Viszeralchirurgie verwendbar ist.
Zusätzlich verpflichtet § 14 Abs. 6 den Auftraggeber, vor der Festlegung auf einen bestimmten Anbieter Ersatzlösungen und Alternativen zu prüfen. Hierbei sind funktionell vergleichbare Produkte in Betracht zu ziehen. Erst wenn die Ungeeignetheit aller weiteren verfügbaren Produkte positiv feststeht, kann eine Ausschließlichkeit aus technischen Gründen bestehen. Dabei reicht es nicht aus, dass die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers nur von einem Produkt erfüllt werden. Das ist hier Fall: Es gibt keine alternativen Roboter-assistierten Chirurgiesysteme. Somit ist diesbezüglich eine Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zulässig.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB: innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.