Umbau ZNA - Gewerk Lüftung (VE 415)
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
164653199
+49 621503-4876
stabsstelle_vergabe@klilu.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYEF0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYEF0/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Planung und Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Umbau der bestehenden Zentralen Notaufnahme (im Folgenden: ZNA) in 2 Bauabschnitten während des Krankenhausbetriebes inkl. Bestandsaufnahme und Planungsleistungen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zentrale Notaufnahme eines Krankenhauses der Maximalversorgung

Installation einer Lüftungsanlage unter Teilverwendung einer Bestandsanlage

Haupterfüllungsort

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

15.01.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt
um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.

Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt:
Die folgenden Anforderungen 1 - 8 sind durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB zu erbringen:
1) Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
4) Angaben zu Arbeitskräften,
5) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
6) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
7) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
8) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen (Anforderungen 9 - 12) mittels eines ergänzenden Formblatts für die Eignungsprüfung bereits MIT ANGEBOTSABGABE ein:
9) Angaben zur Frauenförderung,
10) Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist;
11) Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz
12) Eigenerklärung Russlandbezug

ALLE Unternehmen reichen eine Versicherungspolice über eine Haftpflicht- und Feuer/Brandversicherung ein, die mindestens den Auftragswert und angemessene, üblicherweise erwartbare Schadensersatzleistungen daraus vollumfänglich abdeckt und für die Dauer des Auftrags und mindestens bis zum Endabnahmezeitpunkt aufrechtzuerhalten ist.
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Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen alle Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ergänzt um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat einer Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.01.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Die Eignung betreffende Unterlagen sowie die Leistung betreffende Unterlagen. Die Nachforderung von Preisen oder Preisbestandteilen ist unzulässig.

Bindefrist des Angebots

19.02.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.01.2026 10:01 Uhr

Keine öffentliche Submission, da nur digitale Angebote zugelassen sind.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für den Rechtsschutz wird auf die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen Vom 26. Februar 2021 (GVBl. 2021, 123, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.06.2024 (GVBl. S. 188)) verwiesen.
Gemäß § 4 Abs. 1 hat der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die wesentlichen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich auf elektronischem Weg oder per Telefax zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 4 Abs. 2 hat der Auftraggeber eine Informations- und Wartepflicht von sieben Tagen einzuhalten, bevor er den Zuschlag für einen Auftrag erteilen darf.
Beanstandet ein Bieter oder Bewerber nach der Information nach § 4 Abs. 1 und vor Ablauf der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist oder ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126b BGB zu unterrichten.
Gemäß § 5 legt der Auftraggeber der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 6 handelt es sich bei der Nachprüfung nach den §§ 4 bis 11 um ein besonderes Verfahren der staatlichen Aufsicht. Ein Anspruch eines beanstandenden Bieters oder Bewerbers auf Tätigwerden der Vergabeprüfstelle besteht nicht. Die Vergabeprüfstelle beschränkt sich bei ihrer Nachprüfung in der Regel auf das, was von dem Auftraggeber und dem beanstandenden Bieter oder Bewerber vorgebracht wurde oder ihr sonst bekannt sein muss. Zu einer umfassenden Rechtmäßigkeitskontrolle ist sie nicht verpflichtet.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabeprüfstelle-
Stiftsstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
+49 6131-16-4133
+49 6131-16-4115
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
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