Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt
um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt:
Die folgenden Anforderungen 1 - 8 sind durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB zu erbringen:
1) Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
4) Angaben zu Arbeitskräften,
5) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
6) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
7) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
8) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen (Anforderungen 9 - 12) mittels eines ergänzenden Formblatts für die Eignungsprüfung bereits MIT ANGEBOTSABGABE ein:
9) Angaben zur Frauenförderung,
10) Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist;
11) Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz
12) Eigenerklärung Russlandbezug
ALLE Unternehmen reichen eine Versicherungspolice über eine Haftpflicht- und Feuer/Brandversicherung ein, die mindestens den Auftragswert und angemessene, üblicherweise erwartbare Schadensersatzleistungen daraus vollumfänglich abdeckt und für die Dauer des Auftrags und mindestens bis zum Endabnahmezeitpunkt aufrechtzuerhalten ist.
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Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen alle Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ergänzt um unten genannte auftragsspezifische Einzelnachweise.