Serologisches Analysegerät für CLIA
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
HRB-Nr. 3770
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
stabsstelle_vergabe@klilu.de
+49 621503-4876

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp
+49 613116-2234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38434580-5
38434560-9
33696500-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Klinikum hat einen Auftrag über ein serologisches Analysegerät für Chemilumineszenz-Immunoassays und Enzyme-Iinked Immunosorbent Assays an die Fa. Diasorin Deutschland GmbH vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Methoden des Chemilumineszenz-Immunoassays (CLIA) und des Enzyme-Iinked immunosorbent Assays (ELISA) ermöglichen die Detektion spezifischer Antigene und Antikörper aus klinischen Proben. Dabei sind CLIA-Untersuchungen zu einem höheren Grad automatisiert, einzelne Proben können auch im laufenden Betrieb nachgeladen werden und die Untersuchungsdauer ist wesentlich kürzer als bei Verwendung von ELISA-Untersuchungen.
In der Abteilung für Mikrobiologie am Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin sind aktuell zur Abdeckung des benötigten Untersuchungsspektrums zwei Geräte der Firma Diasorin (Liaison und Eti-Max) in Betrieb. Dabei werden am Liaison CLIA-Untersuchungen, am Eti-Max ELISA-Untersuchungen durchgeführt. CLIA- und ELISA-Untersuchungen werden für das Klinikum Ludwigshafen und die BG-Unfallklinik Ludwigshafen unter anderem durchgeführt, um Antikörper gegen atypische respiratorische Erreger und Meningitis-Erreger, aber auch Antigene von Clostridioides difficile und Clostridioides difficile-Toxin zu detektieren. Letztere Erreger verursachen Diarrhoen, die betroffenen Patienten sind isolationspflichtig, es besteht Meldepflicht bei komplikativen Verläufen und auch bei Ausbrüchen. Zur Verhinderung von Ausbrüchen ist eine zeitnahe Diagnostik im Hause unbedingt notwendig, eine Verzögerung der Diagnostik durch Durchführung außerhalb des hauseigenen Labors ist nicht akzeptabel. Auch für die Diagnostik
von Borrelien-Infektionen ist die CLIA-Diagnostik unabdingbar. Die Bearbeitung von Proben zur Untersuchung auf neurotrope Erreger (unter anderem Herpesviren) ist besonders
zeitkritisch und sollte daher unbedingt weiterhin im hauseigenen Labor und mit der CLIA-Methode erfolgen.
Alternativ zu einzelnen CLIA- und ELISA-Untersuchungen ist die Durchführung von PCR-Untersuchungen denkbar, diese sind jedoch kostenintensiver. Einige CLIA-Untersuchungen,
wie etwa die Testung auf Borrelien, sind deutlich sensitiver als entsprechende PCR-Untersuchungen. Eine ausschließliche Bearbeitung der Proben mit der ELISA-Technik würde eine deutliche Erhöhung des Arbeitsaufwands bei Verringerung der Flexibilität der Probenbearbeitung sowie eine Verzögerung der Diagnostik bedeuten.
Insgesamt ist die Durchführung von CLIA- und ELISA-Untersuchungen im bestehenden Spektrum dringend notwendig und nicht durch andere Untersuchungsmethoden ersetzbar.
Aktuell sind in der Serologie (Bereich Mikrobiologie am Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin) zwei Geräte der Firma Diasorin zur Durchführung sämtlicher
notwendigen CLIA- und ELISA-Untersuchungen aufgestellt. Kein anderer Hersteller hat sämtliche der angebotenen Untersuchungen im Untersuchungsportfolio.
Die gleichzeitige Aufstellung von Geräten mehrerer Hersteller ist in vielerlei Hinsicht nicht praktikabel und nicht sinnvoll: Erstens wäre dazu die Einarbeitung der Mitarbeiter mit
deutlichem Mehraufwand verbunden, die dadurch deutlich erhöhte Komplexität der Prozesse erhöht die Fehleranfälligkeit. Zweitens müssten die Einsender für einen einzigen
Untersuchungsauftrag mehrere Proben zusenden, um die Bearbeitung auf mehreren Geräten zu ermöglichen. Drittens ist die räumliche Kapazität des Serologie-Labors begrenzt. Viertens ist bei einer Zusammenarbeit mit mehreren Herstellern mit Mehrkosten durch Aufstellung von mehr Geräten und die Notwendigkeit der Beschaffung unterschiedlicher
Verbrauchsmaterialien zu rechnen.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Es gibt keine Wettbewerb, daher auch keine Vergleichsangebote, daher auch keine Gewichtung.

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Die Gesamtkosten setzen sich aus Mietanteil für die Geräte, Wartungskosten und Verbrauchsmaterialien zusammen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Vorliegend ist die Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aus § 14 Absatz 4 Nr. 2b VgV geboten. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Zusätzlich darf es gern. §14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben, und die Ausschließlichkeitssituation darf nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden.
Die Festlegung auf das Liaison XL und EtiMax von der Fa. Diasorin verstößt weder gegen den Grundsatz der Produktneutralität (§ 31 Absatz 6 VgV), noch ist diese das Ergebnis einer künstlichen Wettbewerbseinschränkung (§ 14 Absatz 6 VgV), wenn eine Durchbrechung dieser Grundsätze sachlich gerechtfertigt ist, d.h. wenn hierfür nachvollziehbare, objektiv und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Produktfestlegung somit willkürfrei getroffen wurde. Dies ist vorliegend der Fall:
Wie oben geschildert ist der Test für Clostridium difficile als Notfallparameter für Antibiotikaassoziierte Diarrhoe, FSME und Treponema pallidum ein wichtiger Test der Serologie, der jeden Tag mehrfach in der Routine benötigt wird.
Sowohl im Portfolio der Firma Euroimmun, als auch der Firma Vircell, die beiden Wettbewerber auf dem Gebiet der CLIA-Methodik, fehlt dieser Test, d.h. die Mikrobiologie müsste hierfür ein weiteres Gerät aufstellen oder diese Tests zur Bestimmung an ein externes Labor geben. Da diese Tests Parameter sind, die häufig benötigt werden und schnell verfügbar sein müssen, kommt die Fremdvergabe dieser Tests jedoch nicht Betracht, s.o. Aus diesen Gründen ist die Produktvorgabe sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich
getroffen.
Zusätzlich verpflichtet § 14 Abs. 6 den Auftraggeber, vor der Festlegung auf einen bestimmten Anbieter Ersatzlösungen und Alternativen zu prüfen. Hierbei sind funktionell vergleichbare Produkte in Betracht zu ziehen. Erst wenn die Ungeeignetheit aller weiteren verfügbaren Produkte positiv feststeht, kann eine Ausschließlichkeit aus technischen Gründen bestehen. Dabei reicht es nicht aus, dass die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers nur von einem Produkt erfüllt werden. Das ist hier Fall:
Die Aufstellung eines weiteren Geräts nur für diesen einen Test ist unwirtschaftlich - zusätzliche Anschaffungskosten und zusätzliches, herstellerabhängiges Verbrauchsmaterial,
zusätzliche Mitarbeiterschulungen, EDV-Schnittstellen und Wartungskosten - und zudem aus Platzgründen nicht möglich, da die Räumlichkeiten der Mikrobiologie bereits jetzt beengt sind. Zudem müssten die Arbeitsprozesse bei Verwendung eines weiteren Gerätes komplett umgestellt werden, da sich die Hands On Zeiten bei der Bedienung eines weiteren Gerätes deutlich erhöhen würden, was mit der Personalkapazität der Mikrobiologie nicht leistbar ist.
Somit ist diesbezüglich eine Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zulässig.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB beträgt die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrags 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

Q-00486
Miete & Vollservice gegen Berechnung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Diasorin Deutschland GmbH
HRB 11889
Großunternehmen
63128
Dietzenbach
Deutschland
DE71C
Angelika.gruenwald@diasorin.com
+49 160 9727 2871
Nein
Italien
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.05.2025
02.05.2025

Angaben zum Angebot

Q-00486
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung