Die zu reinigenden Gebäude sind im Einzelnen in der "Gebäudeliste" (vgl. unten Ziffer 15.1-15.3) näher beschrieben und in den Anlagen als Grundrisse beiliegend. Die Lage der zu reinigenden Gebäude ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der AN hat die Leistungen nach dem Vertrag auszuführen. Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus diesen Vorbemerkungen zum LV sowie den einzelnen LV-Positionen. Durch die angebotenen Preise sind alle Leistungen abgegolten, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind und wie sie sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung, den beiliegenden Grundrissen, den BVB, ZVB, VOL/B (Fassung 2003) sowie der gewerblichen Verkehrssitte ergeben. Zur vertraglichen Leistung gehört auch die Beschaffung aller Stoffe (Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte, aufzufüllendes Handtuchpapier und Toilettenpapier, aufzufüllende Seife, Spülmaschinenreiniger, Klarspüler, Müllbeutel, Hygienebeutel (nähere Beschreibung unter 2.8), die zur Erfüllung der Leistungen des AN erforderlich sind; dies hat einvernehmlich mit dem AG zu geschehen.
Weiter hat der AN ein Reinigungskonzept zu erstellen. Das Reinigungkozept wird nach den 6 Kriterien bewertet, welches auch Vertragsbestandteil wird. Die Kriterien lauten:
- Aufsicht durch Vorarbeiter und Objektleitung
- Maßnahmen Qualitätsüberwachung
- Urlaubs- und Krankheitsvertretung
- Darlegung Flexibilität
- Schulung der Mitarbeiter
- Überwachung der Reinigungskräfte
Zudem hat der Bieter die jeweilgen Stundenverrechnungssätze gemäß der dafür vorgesehenen Formblätter abzugeben.