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KiTa Goldgrube_Lose Möbel
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1
56068
Koblenz
Deutschland
09 - ZVS
+49 261-1290
+49 261-1291010
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYEUQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYEUQ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung von losen Möbel

Haupterfüllungsort

Kita Goldgrube
Gutenbergstraße 30
56073
Koblenz

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

03.08.2026
28.08.2026

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
lose Möbel
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

lose Möbel für den Neubau Kita Goldgrube

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Angebote können für mehrere Lose abgeben werden.

Beschreibung
lose Möbel
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

lose Möbel für den Neubau Kita Goldgrube

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Angebote können für mehrere Lose abgeben werden.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Freigabe der Unterlagen auf der e-Vergabeplattform / der Bekanntmachung.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Sonstige

Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten

Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von
10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Bei Bedarf vorzulegen:
- Vordruck 234 - Erklärung Bieter / Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung (§18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

20.05.2026 09:45 Uhr

Bindefrist des Angebots

20.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

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