Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eignungsnachweise (siehe v.a. Reiter oben Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
- ausgefülltes Preisblatt (Excel-Datei LV_4524-O),
- Beschreibung der angebotenen Lösung (Lösungskonzept),
- Betriebs- und Supportkonzept (Inhalt: klare Ansprechpartner und eine klare Fehler-/Incident-Steuerung)
- Projektplan inkl. Zeitplanung,
- Darstellung des eingesetzten Projektteams,
- Nachweise zu Wertungskriterien aus PDF Beschreibung der Leistung Ziffer 3.1 (2_1)
- Nachweise zu Wertungskriterien aus PDF Anlage_2_2_SecMGMT_IDSM-Anforderungen_CloudSaas_V0.2
- Nachweise zu Wertungskriterien aus Excel Anlage 2_3._TechnAnforderungen_Software
Keine Nachforderung von Unterlagen, auf die im Rahmen der Angebotswertung Punkte vergeben werden.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von
10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Bei Bedarf vorzulegen:
- Vordruck 234 - Erklärung Bieter / Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter