Gaeb-Datei:
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Aufgrund der Eigenart eines Rahmenvertrages ist es nicht möglich, die innerhalb der vorgesehenen Vertragsdauer anfallenden Leistungen vorab exakt zu ermitteln. Es kann lediglich abgeschätzt werden, welche Leistungen benötigt werden. Ebenso sind die Massenansätze der einzelnen Positionen geschätzt. Es besteht daher kein Anspruch des AN,
dass alle Leistungspositionen zum Abruf kommen oder die Massenansätze ausgeschöpft werden. Werden die im Leistungsverzeichnis definierten Massen erreicht, wird das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit beachtet.
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.