Der AN muss zur fachgerechten Ausführung und Datenauswertung ein Team mit folgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen:
- B.Sc. Arboristik oder gleichwertig
- M.Sc. Geowissenschaften oder gleichwertig
Die Qualifikationsnachweise sind dem AG mit der Angebotsabgabe vorzuweisen.
Der AN muss min. 5 Referenzen vorweisen, die in Umfang und Art den ausgeschriebenen Leistungspositionen gleichwertig sind. Zulässig ist es wenn zu einer Referenz mehrere Teilaufträge in direktem usammenhang stehen oder als Folgeauftrag zur ein- bis mehrjährigen Projektfortführung zu verstehen sind.
Der AN nennt pro Referenz einen namentlichen Ansprechpartner mit etwaigen Kontaktdaten.
- Zur Ermittlung der Leistungspunktzahl ist ein leistungsbezogenes Konzept einzureichen. Dieses Konzept wird
gemäß des Wertungsmaßstabs (Hinweise hierzu lesen Sie unten im Nachspann) bewertet. Die maximal zu
erreichende Punktzahl für das Konzept ist 100. Die nach dem Bewertungsmaßstab individuell erreichte Punktzahl
entspricht L.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten
Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von
10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.