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Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur
Deutschland
Zentrale Vergabestelle (1-10)
+49 2602124-637
+49 2602124-385
zentrale-vergabestelle@westerwaldkreis.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYEQL

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYEQL/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Leistungsbeschreibung

Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen.

Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr
Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr

Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden.

Ausgeschriebene Fahrten:

Von/nach Ortsgemeinde:
Dörnberg - 3 Schüler*in
Charlottenberg - 2 Schüler*in
Scheidt - 2 Schüler*in
Langenscheidt - 5 Schüler*in

Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen.

Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen.

In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren.

Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird.

Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig.
Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages.

Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.

Haupterfüllungsort

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410
Montabaur

Siehe Fahrtenplan.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Erster Fahrtag: Montag, 10.08.2026

Es ist von 190 Fahrtagen im Kindergartenjahr auszugehen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie
technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den
Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auf Verlangen zu erbringen. Ebenso werden die in
122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft.
Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie
technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den
Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auf Verlangen zu erbringen. Ebenso werden die in
122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft.
Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignung
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie
technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den
Vergabeunterlagen geforderten Nachweise auf Verlangen zu erbringen. Ebenso werden die in
122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft.
Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.

Sonstige

Siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Wir bitten Sie, uns ab sofort nur noch elektronische Rechnungen zu senden und dies über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu tun. Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Inhalt der E-Rechnung:
Neben den bekannten Pflichtangaben einer Rechnung ist die Angabe der Leitweg-ID essentiell. Ohne die Leitweg-ID kann die Rechnung nicht zugestellt werden.

Die Leitweg-ID lautet:
Behördenname: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Leitweg-ID: 071430000000-001-02

Für die interne Verteilung bitten wir Sie außerdem, die Organisationseinheit (Abteilung/Referat) und bei Bedarf die Ansprechperson, mit der Sie von unserer Seite in Kontakt standen, in der Rechnung anzugeben.

Rechnungen per E-Mail müssen unter Angabe der Organisationseinheit bzw. Ansprechperson an folgende Mailadresse geschickt werden:

ZRE-rlp@Poststelle.rlp.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Die Bereitschaft zur zeitgerechten Verpflichtung sämtlicher verantwortlichen Personen, die Leistungen zur Erfüllung von Aufträgen erbringen, durch die für die Vergabestelle zuständige Rechtsabteilung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 02. März 1974 (BGBl. I Seite 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) in der jeweils geltenden Fassung zu verpflichten, wird hiermit erklärt.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

03.06.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

03.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.

Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)" in der jeweils geltenden Fassung an.

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße
innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden.

Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9,
55116 Mainz

Vergabeprüfstelle für Beanstandungsverfahren
(Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, GVBI. S. 123)

Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9 55116, Mainz

Auf die Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern aus § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabe-verfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 weisen wir vorsorglich hin.

Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier

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