Vergabeprüfstelle für Beanstandungsverfahren
(Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, GVBI. S. 123)
Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9 55116, Mainz
Auf die Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern aus § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabe-verfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 weisen wir vorsorglich hin.
Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier
Gemäß § 10 Absatz 3 der Landesverordnung über die
Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (NachprVO) hat der Bieter oder Bewerber Verstöße gegen geltende
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. der Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis spätestens zum Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Vergabeprüfstelle:
Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Tel: +49 6131-162546
Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere
alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter
weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen.
Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte
Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von
der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über
Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen