Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen im Einklang mit § 16a Abs. 2 S. 6 VOB/A zum Ausschluss des Angebots.
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere
alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter
weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen.
Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte
Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von
der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über
Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen
VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung der am Vergabeverfahren Beteiligten. Parallel zur Einschaltung der Nachprüfungsbehörden kann die VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz eingeschaltet werden, um eine Überprüfung des Vergabeverfahrens durchzuführen. Sie besitzt jedoch keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Vergabedienststellen. Die Adresse lautet: VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Postfach 200555, 56005 Koblenz bzw. Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz e-mail: vob-stelle@add.rlp.de
Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier
Gemäß § 10 Absatz 3 der Landesverordnung über die
Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (NachprVO) hat der Bieter oder Bewerber Verstöße gegen geltende Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. der Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Vergabeprüfstelle:
Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Tel: +49 6131-162546
Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
Ferner unterliegen Vergabeverfahren unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
vertreten durch ADD-Präsident Thomas Linnertz
Willy-Brandt-Platz 3
D-54290 Trier