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Pflanzung von Bäumen und Bewässerung in den Ortsgemeinden der VG Sprendlingen-Gens...
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
VG-Verwaltung Sprendlingen -Gensingen
Elisabethenstraße 1
55576
Sprendlingen
Deutschland
Vergabestelle
Frau Poddubskiy
+49 6701-201129
+49 6701-2019129
Vergabestelle@vg-sg.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Pflanzung von Bäumen und Bewässerung in den Ortsgemeinden der VG Sprendlingen-Gensingen

Haupterfüllungsort

VG Sprendlingen-Gensingen
55576

OG der VG Sprendlingen-Gensingen:
Ortsgemeinde Aspisheim,
Ortsgemeinde Badenheim,
Ortsgemeinde Gensingen,
Ortsgemeinde Grolsheim,
Ortsgemeinde St. Johann,
Ortsgemeinde Welgesheim

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Beginn: spätestens 2 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Ende: 31.03.2026

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Freihändige Vergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Lose 1, 2, 3 und 5 - Haas & Brinkhaus Garten- & Landschaftsbau GbR (55546 Volxheim)

Lose 4 und 6 - Erich Maier Baumschule GbR (55597 Wöllstein)

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Der öffentliche AG hat hierauf in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen hinzuweisen.

Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Der öffentliche AG hat hierauf in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen hinzuweisen.

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