Zunächst genügt als vorläufiger Nachweis der Eignung die Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Kommt das Angebot in die engere Wahl werden folgende Nachweise, mit einer Frist von 6 Kalendertage nachgefordert:
- Drei Referenznachweise der letzten fünf Jahre mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, wird eine entsprechende Stellungnahme dazu verlangt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Im Falle, dass die Beauftragung eines Nachunternehmer beabsichtigt wird, werden die Nachweise auch für diesen verlangt.