Nach § 35 Abs. 2 UVgO fordert der Auftraggeber zum Beleg der Eignung die Vorlage von Eigenerklärungen an.
Hierzu kann der Auftragnehmer folgende Angaben machen/ Unterlagen einreichen:
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder
das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung oder
die EEE - Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers können folgende Nachweise angefordert werden:
- Drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren mit den folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen ggf. innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen der Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Dies gilt ebenso für die Unterlagen etwaiger Nachunternehmer. Es empfiehlt sich daher diese Unterlagen stehts auf aktuellem Stand vorzuhalten, da bei nicht rechtzeitiger Vorlage Ihr Angebot ausgeschlossen werden muss.
Sofern der Auftragnehmer den Einsatz eines Nachunternehmers plant, wird folgende Unterlage angefordert:
- Formblatt 236, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen ggf. innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen der Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage muss Ihr Angebot ausgeschlossen werden