Grds. soll mit allen geeigneten Beweider*innen ein Dienstleistungsvertrag geschlossen werden. Änderungen der Leistungsmerkmale sowie im Schlüssel der Verteilung bleiben vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme und Vergütung von Beweidungsleistungen dem Grunde nach oder in einer bestimmten Höhe.
Die Vergütung richtet sich an landwirtschaftliche, wie auch nicht landwirtschaftliche Tierhalter*innen und erfolgt gestaffelt. Die Vergütung besteht aus einem variablen Basissatz, der durch zusätzliche spezielle Beweidungsmerkmale aufgestockt werden kann (Details s. Datei A5 und A5a). Nach Eingang aller Bewerbungen wird die Vergütung individuell für jede*n zugelassene*n Bewerber*in bzw. die angebotene Fläche ermittelt und in einem Dienstleistungsvertrag festgehalten.
Die "Zuschlagskriterien" bzw. die Kriterien der Vergütung, setzen sich wie folgt zusammen:
1) Basissatz: Extensive, naturschutzorientierte Beweidung mit Robustrassen auf mind. 2 ha und max. 85 ha Fläche mit einer Besatzstärke von max. 1 GVE/ha/Jahr. Der Basissatz ist für alle Bieter*innen innerhalb eines Jahres gleich. Er kann erst ermittelt werden, nachdem alle Flächen, die zur Beweidung zugelassen werden, vorliegen und nach den sonstigen Leistungsmerkmalen bewertet sind. Den Basissatz erhält der/die Bieter*in anteilig an der angebotenen Gesamtfläche aller zugelassenen Bieter*innen für die "Naturschutzorientierte Weideführung im Biosphärenreservat Pfälzerwald" (Nachweis über Flurstücksübersicht). Der Basissatz ist nach oben begrenzt auf max. 130,00 EUR/ha.
2) Fläche zu mindestens 80 % - innerhalb der Gebietskulisse der Zielekarte VBS für Offenland.
3) Gefährdete Rassen (anteilig am Muttertierbestand): Werden gefährdete Haustierrassen nach Roter Liste Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder der Gesellschaft zur Erhaltung gefährdeter Haustierrassen (GEH) auf den angebotenen Flächen eingesetzt (z.B. Coburger Fuchs-schaf, Glanrind), wird je nach dem prozentualen Anteil dieser Tierrassen am Muttertierbestand ein daran orientierter Hektarsatz angesetzt (nähere Details s. Datei A5).
4) Ziehende Herden (mind. 3 km): Wird mit Herden über eine Distanz von mindestens 3,00 km gezogen, so wird diese Leistung mit 30,00 EUR/ha vergütet. Damit wird das Konzept des lebenden Biotopverbundes u. a. mit Schafen als "Artentaxis" unterstützt.
5) Nachweis von Zertifikaten: Bei Nachweis der Zertifizierung des Bieters / der Bieterin als Bio-Betrieb nach EU-Öko-Verordnung oder "Partnerbetrieb Naturschutz" , werden die von dem/der Bieter*in eingebrachten Flächen mit 20,00 EUR/ha honoriert.
Alternativ wird der Nachweis einer Qualifikation zur Tierhaltung honoriert. Dazu zählen eine einschlägige Berufsausbildung oder ein Sachkundenachweis Tierhaltung. Ist der Bieter ein Verein, wird dies entsprechend honoriert, wenn mindestens 50% der im Verein teilnehmenden Beweider*innen eine entsprechende Qualifikation vorweisen können.