Beschaffung von verschiedenen Chemikalien für die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer.
Die Lose werden nur als Ganzes und nur unter der Voraussetzung, dass alle Einzelpositionen innerhalb von einem Los angeboten werden können, vergeben.
Der Zuschlag wird pro Los auf das jeweils günstigste Gesamtangebot je Los erteilt. Bieter können Angebote für ein Los oder für mehrere Lose abgeben.
Die Anzahl an Losen für die ein Bieter ein Angebot abgeben kann wird nicht begrenzt.
Mit dem Bieter/den Bietern werden jeweils Rahmenvereinbarungen für die bezuschlagten Lose geschlossen. Dabei erklärt sich der Bieter bereit im Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2027 die Produkte zum angebotenen Preis frei Haus, an einen zentralen Wareneingang, innerhalb drei Wochen zu liefern.
Die geschätzte Abnahmemenge der Produkte ist im Leistungsverzeichnis angegeben. Eine Abnahmegarantie besteht dadurch nicht. Nach Erreichen der maximalen Abnahmemenge eines Produktes ist die Rahmenvereinbarung für dieses Produkt erschöpft, weitere Produkte/Lose sind davon nicht betroffen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Angebotsabgabe nur Produkte anzubieten, die exakt den unten aufgeführten Produkten entsprechen. Die Belieferung muss für den genannten Zeitraum in vorgegebener Art, Güte und Einheit garantiert sein. Alternativprodukte/Abweichungen können gem. § 23 Abs. 5 S.2+3 UVgO nicht akzeptiert werden.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung werden je nach Bedarf Einzelabrufe/-aufträge erteilt. Eine Mindestabnahmemenge kann durch den Bieter nicht vorgegeben werden.
Die Einheitspreise sind als Nettopreise anzugeben. Später wird je nach Produkt ein Steuersatz von 7 % bzw. 19 % fällig. Die LUFA ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Spalte "Nettopreis je Einheit" ist zwingend auszufüllen. Die Angebotsendsumme ist pro Los in das FB 613 zu übernehmen.
Ein Nachlass für das angebotene Los kann ebenfalls im FB 613 eingetragen werden. Darüber hinaus kann am Ende des Leistungsverzeichnisses ein nicht wertungsrelevanter Skonto gewährt werden.
Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen erst ab dem 05.01.2026 beantwortet werden können.