Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung:
1. Gewerbean- bzw. ummeldung:
Der Bieter hat je nach Art der Dienstleistung und der Rechtsform mit seinem Angebot das entsprechende Dokument vorzulegen.
2. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung Berufs- bzw. Handelsregister:
Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
3. Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer:
Ist der Bieter zur Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtet, hat er mit seinem Angebot die entsprechenden Unterlagen dazu vorzulegen.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen:
Der Bieter erklärt, dass die entsprechenden Beiträge (Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung) gezahlt wurden.
Der entsprechende Nachweis ist mit seinem Angebot vorzulegen.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot das entsprechende Dokument vorzulegen.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen:
Ist der Bieter zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Angebot eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen.
7. Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen:
Die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, wird durch die Erklärung des Bieters im Formular 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen unterschrieben, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters oder dem Bieter zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
Hinweis: § 124 GWB enthält auch die Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
8. Erklärung Bezug zu Russland:
Die Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört.
Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
9. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 8 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.