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Stadt Baumholder - Neubau Westrichhalle - Freianlagen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Baumholder
Am Weiherdamm 1
55774
Baumholder
Deutschland
m-schleich@vgv-baumholder.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YDLYEXV

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YDLYEXV/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Gesamtmaßnahme enthält im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
Gewerk 1: Stadt Baumholder
- Straßenausbau einschl. Entwässerung und Straßenbeleuchtung
- Elektrotechnische Arbeiten und Kabelverlegung
- Hebeanlage und Fettabscheider für die Westrichhalle
- Außenflächen um die Westrichhalle
- Außenflächen im Bereich des VfR Sportheimes
Gewerk 2: Verbandgemeindewerke Baumholder
- Erneuerung des Mischwasserkanals mit Hausanschlüssen
- Erneuerung der Wasserleitung mit Hausanschlüssen
Gewerk 3: Westnetz
- Elektrotechnische Arbeiten und Kabelverlegung

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadt Baumholder
Westrich-Halle Im Brühl
55774
Baumholder

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

08.06.2026
28.05.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (124 Eigenerklärung zur Eignung)
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gem. VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

s. Formblatt 214 (Vertragserfüllung u. Gewährleistung)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

s. Formblatt 212 - Teilnahmebedingungen

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

06.05.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

06.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.07.2026 Uhr

--- (digitale Submission über die Vergabeplattform (Eröffnung der elektronisch abgegebenen Angebote in Textform))

--- (wie vor)

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird besonders auf Ziffer 1 des FB 212 - Teilnahmebedingungen bei Unklarheiten hingewiesen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
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