deutsches Beschaffungsrecht
Im Rahmen dieser Vergabe soll ein geeigneter Dienstleister/ Institut für die Kundenzufriedenheitserhebungen in den Schienenpersonennahverkehrsnetzen Pfalznetz Los 1 und 2, Rhein-Haardt-Bahn, Netz 7a Los 2 (LOS 1), Dieselnetz Südwest Los 2 (LOS 2) und Elektro-Netz Saar Los 2 (LOS 3) gefunden werden.
Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr, die ZÖPNV Süd und SPNV-Nord, der Rhein-Main Verkehrsverbund, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlands haben verschiedene Verkehrsleistungen ausgeschrieben. Die einzelnen Teilnetze unterliegen dabei unterschiedlichen Vertragslaufzeiten, die maximale Vertragsdauer läuft bis zum Fahrplanwechsel 2040. Um dauerhaft eine besonders hohe Kundenzufriedenheit zu erzielen, möchten die o.g. Aufgabenträger die Erfassung der Qualitätsbewertung mittels Kundenzufriedenheitsbefragungen beauftragen. Hierfür sollen im Auftrag der AT durch ein geeignetes Institut in den jeweiligen Netzen zweimal jährlich Kundenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt werden.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn die Auftraggeber bis zum ersten September (01.09.) eines Jahres von ihrer Option zur Verlängerung dieses Vertrages Gebrauch machen. Dieses Recht kann zweimal ausgeübt werden.
Die Erfüllungsorte befinden sich im südlichen Rheinland-Pfalz und angrenzenden Gebieten. Sie sind aus Fahrplänen, auf welche in den Vergabeunterlagen verwiesen wird, ersichtlich.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Wertungspreis pro Los. Die Wertung der Angebote erfolgt pro Los. Gesamtangebote (über alle drei Lose) und los-übergreifende Angebote (über zwei Lose) sind nicht zulässig. Der Wertungspreis wird automatisch in den Reitern Wertung Los 1 "Pfalz", Wertung Los 2 "Rheinhessen" und Wertung Los 3 "Saarland" des Kalkulationsblatts ermittelt.
Zentrale Elemente: 1. Das europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen. Für den Teilnahmewettbewerb wird ergänzend auf die Vorgaben der Teilnahmebedingungen verwiesen. 2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. 3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format bei dem Vergabeportal hochzuladen. 4. Der Auftraggeber wird bis zu drei im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Sofern weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen wie der Drittplatzierte, so werden auch diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Ziff. 5 Teilnahmebedingungen. 5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nichtvorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 7. Fragen werden beantwortet, wenn sie bis 6 Werktage vor Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in das Vergabeportal hochgeladen werden. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellen im Vergabeportal.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB.
Der Bewerber hat Angaben zur Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister im Rahmen der Abgabe des Teilnahmeantrages zu machen (Teilnahmeformular TNW 2).
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden). Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen; eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen nachzuweisen (Teilnahmeformular TNW 3). Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Teilnahmeformular TNW 4).
Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei Referenzen zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils zu Projekten aus den Jahren 2022 bis 2024 vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Dienstleistungstätigkeiten im Bereich "Erhebung zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit im SPNV/ÖPNV") mit den in TNW 5 geforderten Angaben.
Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei Referenzen zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils zu Projekten aus den Jahren 2022 bis 2024 vor, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Dienstleistungstätigkeiten im Bereich "Kundenbefragungen in anderen Branchen") mit den in TNW 6 geforderten Angaben.
Der Bewerber benennt zwei (2) Mitarbeitende für die Projektdurchführung, sowie ein (1) oder zwei (2) weitere Mitarbeitende in Vertretungsfunktion. Die Projektleitung kann nicht gleichzeitig als Mitarbeiter/in oder Stellvertreter/in gewertet werden (Teilnahmeformular TNW 7).
Der Bewerber macht die erforderlichen Angaben zur Projektleitung (Teilnahmeformular TNW 8).
Das Landestariftreuegesetz RLP (LTTG RLP) kommt in seiner gegenwärtigen Fassung zur Anwendung. Die Erklärungen nach dem LTTG haben die Bieter mit ihrem Erstangebot vorzulegen. Die Auftraggeber weisen zudem darauf hin, dass die Vergabe dem MiLoG unterliegt und dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG Verstöße gegen das MiLoG prüfen müssen.
LOS 1: "PFALZ" umfasst: PFALZNETZ LOS 1 UND LOS 2, NETZ 7A LOS 2 UND RHEIN-HAARDT-BAHN
LOS 2: "RHEINHESSEN" umfasst das DIESELNETZ SÜDWEST LOS 2
LOS 3: "SAARLAND" umfasst das ELEKTRO-NETZ SAAR LOS 2