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Jahresvertrag - Straßenbau in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Kärlicher Straße 4
56575
Weißenthurm
Deutschland
Stabsstelle Zentrale Vergabe
+49 2637-9130
+49 2637-913100
vergabestelle@vgwthurm.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YD0YEUK

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YD0YEUK/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Jahresvertrag beinhaltet die auszuführenden Reparaturarbeiten der öffentlichen Straße, Wege und Plätze in allen Ortsgemeinden und Städten der Verbandsgemeinde Weißenthurm.

ca. 200 m3 Erdarbeiten
ca 200 m3 ungebundene Tragschichten
ca 600 m2 Pflasterarbeiten
ca 250 m Bordsteinarbeiten
ca 100 m Rinnenarbeiten
ca 450 m2 Asphaltarbeiten

Sowie Kanal-, Straßenentwässerungsarbeiten und Leiteinrichtungen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Verbandsgemeinde Weißenthurm
Kärlicher Straße 4
56575
Weißenthurm

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, sie beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2027. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Angebotspreise sind Festpreise, zwischenzeitlich auftretende Lohnerhöhungen sind einzukalkulieren.

Laufzeit bzw. Dauer

01.09.2026
31.08.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Bieter/Bewerber müssen den Nachweis der Fachkunde. Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß den Angaben des § 6a VOB/A führen.

Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung), alternativ durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden.

Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle benannten Frist vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Sämtliche mit dem Angebot einzureichende Nachweise sind in einem den Vergabeunterlagen beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Nachweisliste) gem. § 8 Abs. Nr. 5 VOB/A aufgeführt.
Gegebenenfalls auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise sind in der Angebotsaufforderung unter Buchstabe D, Ziffer 3.4, sowie dem Formblatt 216 (Nachweisliste; Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) zu entnehmen.

Beurteilung der Eignung

Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch
das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
5.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.
6.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte.
7.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedient.
8.) Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den
Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124)
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger
Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt
werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und
Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen
entsprechende weitere Nachweise vorzulegen, wie:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister wie Handelsregister,
Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung
von Steuern, die nicht älter als 13 Monate sein darf,
- gültige Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und
Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 13 Monate sein
dürfen.
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung
der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom
Dritten abzugeben.

Sämtliche einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen sowie im beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Der Auftragnehmer muss ausreichend versichert sein. Vom Betriebshaftpflichtversicherer ist eine Bestätigung
vorzulegen, dass eine Deckungssumme von 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für sonstige Vermögensschäden besteht. Sämtliche Kosten für die Versicherungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht.

Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche
Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der
Technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen
AK2 / AK3
Dichtheitsprüfung D
mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen) nachweist.

Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung gemäß den Anforderungen des Güteschutz Kanalbau e.V.; dabei ist eine Eigenüberwachung (z.B. Baustofflabor) und eine Fremdüberwachung (z.B. Güteschutz Kanalbau) nachzuweisen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

VOB/B (siehe Vergabeunterlagen)

Für den Rechnungsversand über das E-Rechnungsportal des Landes Rheinland-Pfalz benötigen Sie von uns folgende Angaben:
1. Die ausschließlich für die Übermittlung zu nutzende E-Mail Adresse:
ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
2. Die Leitweg-Identifikationsnummer
- der Verbandsgemeinde Weißenthurm 071375008000-001-17

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (siehe Vergabeunterlagen)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

17.06.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

31.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.06.2026 10:00 Uhr

Verbandsgemeinde Weißenthurm
Stabsstelle Zentrale Vergabe
Außenstelle - Nebengebäude
Raum 6 Basisgeschoss
Kärlicher Straße 6
56575 Weißenthurm

Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte dürfen nicht anwesend sein.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.

Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)" in der jeweils geltenden Fassung an.

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße
innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden.

Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9,
55116 Mainz

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068
Koblenz
Deutschland
info@kvmyk.de
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