- Erklärung über Leistungen bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Das entsprechende Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Sollten die Leistungen durch eine Bietergemeinschaft angeboten werden, ist dies zu erklären und im Formblatt, dass den Unterlagen beiliegt, zu erklären.
Alle Erklärungen und Nachweise sind durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie bei Übernahme von Teilleistung eines Dritten zu erbringen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle benannten Frist vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Alle vorzulegenden Nachweise sind in der Angebotsaufforderung sowie im Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.
Auf gesondertes Verlangen vorzulegende Nachweise:
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Angabe zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Alle Erklärungen und Nachweise sind durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie bei Übernahme von Teilleistung eines Dritten zu erbringen.