Die Stadt Mülheim-Kärlich ist Eigentümerin der Rheinlandhalle. Es handelt sich bei dieser Halle um eine zweigeschossige Sport- und Mehrzweckhalle, teilunterkellert, mit einer Hallengröße von ca. 45 x 24 m und einer Bühne von 14 x 8 m. Der Hallenteil ist mittels Trennvorhang in 2 Teile abtrennbar. Einschließlich der Anbauten betragen die Außenmaße ca. 86 x 36 m. Die Halle bietet je nach Bestuhlung Platz für 800 bis 1.000 Menschen. Im Untergeschoss befinden sich neben Technik- und Lagerräumen noch zwei Kegelbahnen.Baurechtlich ist die Halle als Sport- und Versammlungsstätte einzuordnen.Die Rheinlandhalle wurde 1979 in massiver Bauweise errichtet und ist in einem der Nutzung und ihrem Alter entsprechenden Erhaltungszustand. Die Gebäudetechnik ist sanierungsbedürftig, besonders im Hinblick auf die Elektro- sowie die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen. Für die Umsetzung der Anforderungen an den Wärmeschutz, Brandschutz, die Barrierefreiheit und der Unfallkasse liegen entsprechende Gutachten und Stellungnahmen vor, welche bei der Generalsanierung zu berücksichtigen sind. Zu Untersuchungen verschiedener Bauteile liegt ein Schadstoffgutachten vor.Im Bereich der Freianlagen sind keine Eingriffe geplant. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten sind hier lediglich Wiederherstellungsarbeiten der Pflanz- u. Saatflächen sowie Anpassungen von Pflasterflächen vorgesehen.Im Erdgeschoss sind Räume eines ehemaligen Restaurants vorhanden, welche durch einen separaten Eingang erschlossen werden. Diese Räume sowie die Seminarräume und weitere Büroräume im Obergeschoss sollen im Rahmen der Generalsanierung umgebaut und durch die VHS genutzt werden. Provisorisch findet dies in einem Teil der Räume bereits derzeit statt.Die anrechenbaren Kosten werden voraussichtlich betragen (geschätzte ca.-Nettobaukosten im Sinne der DIN 276):KG 300: 6.650.000,-- EUR KG 400: 3.000.000,-- EUR
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen für die Gebäudeplanung als Los 1 mit dieser Ausschreibung sowie die Fachplanungsleistungen HLS und Elektro als Lose 2 und 3. Die Tragwerksplanungsleistungen wurden gesondert vergeben. Hinsichtlich der Bezeichnung und der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen orientiert sich die Auftraggeberin an § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10.Die Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist bereits erfolgt. Es liegt eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vom 03.04.2023 vor. Die Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt und sind als Grundlage für die weiteren Planungen zu verwenden.Die beabsichtige Beauftragung erfolgt ab Leistungsphase 5 HOAI.Die Einarbeitung in die Projektplanung und in die vorliegenden Dokumentationsunterlagen der vorangegangenen Leistungsphasen wird als besondere Leistung vergütet.
Rheinlandhalle Mülheim-KärlichChateau-Renault-Platz 256218 Mülheim-Kärlich
Bewertung des Honorarsumme.
Bewertung der Berufserfahrung des im Projektteams vorgesehenen Projektleiters.
Bewertung der Intensität und Häufigkeit der Bauüberwachung in der Bauzeit.
Bewertung der Akzeptanz des in den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurfes des Architektenvertrages.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über dieVergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche Beizufügen.
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen:Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 955116 MainzDeutschlandE-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deTel.: +49 6131 / 165240Fax: +49 6131 / 162113
1. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform - einzureichen. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten", der für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen etc. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich ist.3. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle des Angebots einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz aus-schließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.