1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal bms (cosinex) abgewickelt.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Siehe Anlage).
6. Zusätzliche Informationen: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.; Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden auch im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden zur Übermittlung deren personenbezogenen Daten vorliegen. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Referenzgeber zur Übermittlung deren Daten vorliegen.
7. Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.