Ersatzneubau Brücke hinter der Fabrik in Hönningen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ortsgemeinde Hönningen, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr
Hotel am Roßberg, Roßberg 143
53505
Altenahr
Deutschland
+49 2643-80954
vergabe@altenahr.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTMBBPEPL

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTMBBPEPL/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Ersatzneubau einer durch das
Ahrhochwasser im Juli 2021 zerstörten Straßenbrücke. Der kleinere Bogen der Zweifeldbrücke ist eingestürzt und der große Bogen irreparabel geschädigt. Die Brücke ist derzeit gesperrt.
Die Ortsgemeinde Hönningen plant die Errichtung einer neuen dauerhaften Brücke. Diese erhält eine
Fahrbahnbreite von 4,5 m. Die beidseitigen Notgehwege werden 0,50 m breit ausgebildet.
Die Brücke überführt einen Wirtschaftsweg über die Ahr und verbindet so einerseits den Ortskern mit den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen diesseits der Ahr und schafft zudem eine
Verbindung für den Geh- und Radwegverkehr zum Ahr-Radweg.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Ortsgemeinde Hönningen, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr
Hotel am Roßberg, Roßberg 143
53505
Altenahr

Weitere Erfüllungsorte

Verbandsgemeinde Altenahr
Hotel am Roßberg, Roßberg 143
53505
Altenahr

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Unverzüglich nach digitaler Zuschlagserteilung

Laufzeit bzw. Dauer

13

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

13

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Haftpflichtversicherung; Verpflichtung zum Abschluss / Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall sowie für Sach-/ Vermögens- oder sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall.

Dem Angebot ist eine Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung des Versicherers (nicht älter als 3 Monate) beizufügen. Ersatzweise ist in dem Formular Angebot die Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfalle abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsätze (Gesamt); Nennung des Gesamtumsatzes des Bewerbers als Nettosummen, aufgegliedert in die Netto-Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (Angaben sind im Angebotsschreiben zu machen).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsatz (Vergleichbare Leistung); Nennung des Gesamtumsatzes des Bieters aus mit der ausgeschriebenen Leistung abgedeckten Bereichen als Nettosummen, aufgegliedert in die Netto-Gesamtumsätze der vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (Die Angeben sind im Formblatt Angebot zu machen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen aus den letzten 10 Jahren (Formblatt); Mindestens 3 fertiggestellte Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Leistung, Leistungsumfang und Komplexität vergleichbar sind. Einzelangaben gem. Formblatt Referenzen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerische Haftung mit Bevollmächtigung eines Vertreters gegenüber dem Auftraggeber

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

06.05.2025 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Die Nachforderung erfolgt nur bei Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Die Konzepte sind wertungsrelevant und werden nur dann nachgefordert, wenn eine Auswirkung auf das Wettbewerbsergebnis ausgeschlossen ist.

Bindefrist des Angebots

16.06.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sollten Sie beabsichtigen, für die Leistungserbringung Nachunternehmer/Eignungsverleiher einzusetzten oder die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen (siehe Ihre Angabe im Angebotsschreiben), bitten wir um eine kurze Nachricht über das Vergabeportal, damit wir die entsprechenden Formblätter zur Verfügung stellen können. Um das Verfahren nicht zu überfrachten haben wir bislang davon abgesehen, die entsprechenden Formblätter hochzuladen.

Rechtlicher Rahmen:
Die Vergabe erfolgt nach den landesrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz und den dort in Bezug genommenen Bestimmungen der VOB/A.

Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß beim Auftraggeber zu beanstanden:

- soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt hat, innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen,
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.

Hinweise zum weiteren Verfahren im Falle einer Beanstandung

Sie haben die Möglichkeit, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung wegen Vergaberechtsverlet-zung zu beanstanden.

2.1 Form der Beanstandung

Die Beanstandung bedarf der Schriftform nach § 126 BGB unter Darstellung des Sachverhalts und der Vergaberechtsverletzung.

2.2 Frist zur Beanstandung:

Die Frist zur Beanstandung beträgt mindestens sieben Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung dieser Information und endet am Tag vor dem o. a. Zuschlagstermin.

Während dieser Zeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden (Wartefrist).

2.3 Adressat der Beanstandung

Die Beanstandung muss innerhalb der Beanstandungsfrist bei der Vergabestelle eingehen:

Anschrift eingeben

Hinweis: Die Frist zur Beanstandung wird nicht gewahrt, wenn die Beanstandung bei der Vergabeprüfstelle eingeht.

2.4 Abhilfeverfahren

Im Falle einer Beanstandung hat die Vergabestelle die geltend gemachte Vergaberechtsverletzung zu prüfen. Kommt sie im Rahmen der Abhilfeprüfung zu der Entscheidung, dass die Beanstandung nicht berechtigt ist, teilt sie dies dem Unternehmen in Textform (§ 126 b BGB) mit. Gleichzeitig ist ihm eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen, ob er die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau herbeiführen möchte.

Im Falle des Verzichts auf die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle - der Verzicht kann bereits mit der Beanstandung erklärt werden - endet das Zuschlagsverbot und das Vergabeverfahren kann durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden.

2.5 Nachprüfungsverfahren

Soll das Verfahren vor der Vergabeprüfstelle fortgesetzt werden, leitet die Vergabestelle die voll-ständigen Vergabeakten zur Entscheidung an die Vergabeprüfstelle weiter. Vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Vergabeprüfstelle trifft ihre Ent-scheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Vergabeakten. Bei besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kann die Frist um höchstens eine Woche verlängert werden.

2.6 Gebühren des Nachprüfungsverfahrens

Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsauf-wands erhoben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Auf-wand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegen-stands der Nachprüfung. Sie beträgt mindestens 100 Euro und maximal 2500 Euro.

Gebühren werden nicht erhoben, wenn das Unternehmen die Verletzung des Vergaberechts im konkreten Vergabeverfahren zu Recht beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (z. B. Anwaltskosten) werden nicht erstattet.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
Bitte warten...