NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Sanierung der Ufermauern am Dennbach in Ahrbrück
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Ortsgemeinde Ahrbrück, v.d.d. Verbandsgemeinde Altenahr
Hotel am Roßberg, Roßberg 143
53505
Altenahr
Deutschland
+49 2643-80954
vergabe@altenahr.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTJW35LJ5

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YTJW35LJ5/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Die Baustelle liegt im Kreis Ahrweiler, Verbandsgemeinde Altenahr, Ortsgemeinde Ahrbrück. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Erneuerung/Herstellung der Ufermauern entlang des Dennbach, im Verlauf der Denntalstraße / Am Kindergarten. Außerdem erfolgt nach Erfordernis die Wiederherstellung der Straßenoberflächen nach Abschluss aller Wasserbauarbeiten. Zunächst ist nur die Fahrbahnwiederherstellung im Bereich des Arbeitsraumes für die Gabionenwand geplant. Eine Wiederherstellung / Sanierung von Restflächen der Fahrbahn erfolgt nach Maßgabe der Ortsgemeinde. Entsprechende Positionen sind in diesem LV vorgesehen. Die Maßnahme umfasst den Abriss, sowie den Neubau der Ufermauern als Gabionenwände, sowie die entsprechende Wasserhaltung während der Bauarbeiten und die Reprofilierung des Gewässerbettes (Dennbach). Außerdem soll das noch vorh. Metallgeländer abgebaut werden und ein neues Geländer
auf der gesamten Länge errichtet werden.
Der AN ist verpflichtet, einen ausführlichen Bauzeitenplan zu erstellen und diesen im Laufe der
Baumaßnahme weiterzuführen. Abgabe spätestens mit Beginn der Baumaßnahme. Die Kosten sind in den EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für die Baustelleneinrichtung können in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Ahrbrück im Bauumfeld, sowie auf einem benachbarten Parkplatz (ca. 50 m Entfernung, Betonpflaster) Flächen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bodenverhältnisse und Homogenbereiche, sowie die EBV-Einstufungen für die Verwertung und
Abfuhr von Abbruch- und Bodenmassen, sind in den Bodengutachten (Untersuchungsbericht Nr. 24-
1464-1 und Nr. 250942 der sbt-Ingenieure) dargestellt; liegen dem LV bei. Gemäß der Historie des Ortes und einer Anfrage bezüglich des möglichen Vorhandenseins von Kampfmitteln, gilt Ahrbrück grundsätzlich als Verdachtsfläche. Die Aushubarbeiten erfolgen daher abschnittsweise, unter baubegleitender Sondierung durch ein von AN zu stellendes Kampfmittelbeseitigungsunternehmen (Zulassung nach § 7 SprengG und Personalbefähigung nach § 20 SprengG).
Hier sind beim Auffinden verdächtiger Gegenstände die Arbeiten sofort einzustellen und der
Auftraggeber zu verständigen. Sollte sich der Untergrund der Baugrubensohle als nicht geeignet für die Erstellung des Fundamentauflagers erweisen, ist nach Rücksprache mit dem Vertreter des AG eine Untergrundverbesserung durchzuführen. Die dazu erforderlichen Leistungen werden nach den entsprechenden Positionen des
Leistungsverzeichnisses vergütet. Sicherung, Erneuerung und Überwachung der erforderlichen und durch den AG übergebenen Haupt- und Hilfspunkte sind ebenfalls als Nebenleistungen
anzusehen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der B 257 Altenahr/ Adenau, L 85 Ahrbrück Richtung Ramersbach-Kesseling, Denntalstraße, sowie über die Trasse. Die Koordinierung und Regelung des Anliegerverkehrs ist Sache des AN. Die Breite des Baufeldes beträgt ca. 7,50 m, halbe Fahrbahnbreite einschl. nutzbares Gewässer. Die temporäre Wasserhaltung soll durch Einbringen einer Eindämmung mit entsprechender Verrohrung erfolgen. Es ist vorgesehen, dass abschnittsweise ca. 18 m, während der Erneuerung der Ufermauer, mit einer Verrohrung versehen werden und somit der Wasserdurchfluss gewährleistet bleibt. Die Angaben im Fachbeitrag Naturschutz des Planungsbüro Valerius vom Januar 2025, insbesondere zu Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen, sowie die Wasserrechtliche Genehmigung vom Juli 2025, sind bei Ausführung aller Arbeiten zu beachten; liegen dem LV bei. Bei Hochwasser ist, gemäß wasserrechtlicher Genehmigung, die Wasserhaltung und alle damit verbundenen Einbauten in und am Gewässer unverzüglich zu entfernen. Wir weisen daraufhin, wenn der AN außerhalb der Trasse Baufeld für die Lagerung der Materialien bzw. des Erdaushubes benötigt, ist vorher die Genehmigung des jeweiligen
Grundstückeigentümers zur Benutzung des Baustellengrundes einzuholen. Alle hieraus entstehenden Mehrkosten für Entschädigung, Zwischenlagerung etc. sind in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Auftragserteilung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform im Namen der Ortsgemeinde Ahrbrück.

Umfang der Leistung
Hauptmassen:
- rd. 250 m2 bituminöse Befestigung aufbrechen
- rd. 100 to Schwarzdecke PAK-belastet entsorgen
- rd. 700 m3 Natursteinmauerwerk abbrechen
- rd. 170 m Wasserhaltung Dennbach
- rd. 1000 m3 Bodenaushub, teils Abfuhr
- rd. 500 m3 Bodenaustauschmaterial einbauen
- rd. 750 m2 Gabionenkörbe Stahlgitter
-rd. 175 m Stahlgeländer liefern
- rd. 850 m2 Asphalttrag- und deckschicht einbauen

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Ortsgemeinde Ahrbrück
53506
Ahrbrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Unverzüglich nach digitaler Zuschlagserteilung gemäß Terminkonzept

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung


Vorzulegende Nachweise:
Eignungsnachweise des vom AN zu stellenden Kampfmittelbeseitigungsunternehmens; - Zulassung nach § 7 SprengG und - Personalbefähigung nach § 20 SprengG.
Sofern es sich um ein externes Unternehmen handelt und Ihr Unternehmen auf diese Leistung nicht eingerichtet ist, sind die Formulare für Nachunternehmerleistung und Verpflichtungserklärung Eignungsleihe mit abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Haftpflichtversicherung; Verpflichtung zum Abschluss / Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall sowie für Sach-/ Vermögens- oder sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsätze (Gesamt); Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Umsatz (Vergleichbare Leistung); Angabe des Umsatzes aus den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Formblatt); Mindestens 3 gleichwertige Projekte aus den letzten 5 Jahren mit

- vergleichbarem oder höheren Auftragswert
- ausgeschriebenen Leistungen.

Die Referenzen können sich aus mehreren (Teil-) Projekten zusammensetzen; die Summe der Teilprojekte muss aber mindestens 3 vollständige vergleichbare Referenzen ergeben. Bitte geben Sie in dem Formblatt an, auf welche (Teil-) Leistung sich die Referenzleistung bezieht.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

26.03.2026 09:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

04.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.03.2026 09:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtlicher Rahmen:
Die Vergabe erfolgt nach den landesrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz und den dort in Bezug genommenen Bestimmungen der VOB/A.

Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß beim Auftraggeber zu beanstanden:

- soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt hat, innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen,
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
- soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.

Hinweise zum weiteren Verfahren im Falle einer Beanstandung

Sie haben die Möglichkeit, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung wegen Vergaberechtsverletzung zu beanstanden.

2.1 Form der Beanstandung

Die Beanstandung bedarf der Schriftform nach § 126 BGB unter Darstellung des Sachverhalts und der Vergaberechtsverletzung.

2.2 Frist zur Beanstandung:

Die Frist zur Beanstandung beträgt mindestens sieben Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung dieser Information und endet am Tag vor dem o. a. Zuschlagstermin.

Während dieser Zeit darf der Zuschlag nicht erteilt werden (Wartefrist).

2.3 Adressat der Beanstandung

Die Beanstandung muss innerhalb der Beanstandungsfrist bei der Vergabestelle eingehen:

Anschrift eingeben

Hinweis: Die Frist zur Beanstandung wird nicht gewahrt, wenn die Beanstandung bei der Vergabeprüfstelle eingeht.

2.4 Abhilfeverfahren

Im Falle einer Beanstandung hat die Vergabestelle die geltend gemachte Vergaberechtsverletzung zu prüfen. Kommt sie im Rahmen der Abhilfeprüfung zu der Entscheidung, dass die Beanstandung nicht berechtigt ist, teilt sie dies dem Unternehmen in Textform (§ 126 b BGB) mit. Gleichzeitig ist ihm eine kurze Überlegungsfrist einzuräumen, ob er die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau herbeiführen möchte.

Im Falle des Verzichts auf die Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle - der Verzicht kann bereits mit der Beanstandung erklärt werden - endet das Zuschlagsverbot und das Vergabeverfahren kann durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden.

2.5 Nachprüfungsverfahren

Soll das Verfahren vor der Vergabeprüfstelle fortgesetzt werden, leitet die Vergabestelle die voll-ständigen Vergabeakten zur Entscheidung an die Vergabeprüfstelle weiter. Vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Vergabeprüfstelle trifft ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Vergabeakten. Bei besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten kann die Frist um höchstens eine Woche verlängert werden.

2.6 Gebühren des Nachprüfungsverfahrens

Für Amtshandlungen der Vergabeprüfstelle werden Gebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Auf-wand der Vergabeprüfstelle unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegen-stands der Nachprüfung. Sie beträgt mindestens 100 Euro und maximal 2500 Euro.

Gebühren werden nicht erhoben, wenn das Unternehmen die Verletzung des Vergaberechts im konkreten Vergabeverfahren zu Recht beanstandet hat. Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (z. B. Anwaltskosten) werden nicht erstattet.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
Bitte warten...