Sanierung einer SchuleHauptmassen: - Flachdachaufbau, 1550 m2- Flachdachattika, 278 m- Extensive Dachbegrünung, 1550 m2- Abdichtung Bodenplatte, 2443 m2- Flachdachfenster, hochfeuerhemmend, 4 Stk.- Geschlossene Kaskadenentwässerung, 12 m- Fallrohre, 136 m- Dachrinnen, 190 m
Die Verbandsgemeinde Altenahr beabsichtigt, die während der Flut-Katastrophe im Juli 2021überflutete Realschule-Plus in Altenahr zu sanieren.BaukörperDie Bestandsgebäude sind in Massivbauweise ausgeführt. Das Gebäude ist dreigeschossig, in Teilen eingeschossig. Unter dem EG befindet sich ein Heizzentrale sowie ein ausgedehnter Kriechkeller mit geringer Raumhöhe.Die Dachflächen bestehen aus Walm-, Sattel-, Pult-und Flachdächern. Die Dachflächen werden in Teilen abgebrochen und erneuert.Die Außenwände sind mit einen WDVS bekleidet, welches bereits bis zu einer Höhe von ca. 4,50müber Gelände zurückgebaut wurde und vollständig erneuert wird.Die Außenfenster- und Außentüranlagen, die Entwässerung aller Dachflächen, sowie Innenausbau und Haustechnik werden ebenfalls vollständig erneuert.Das Gebäude erhält außerdem einen Lift zur barrierefreien Erschließung der oberen Geschosse.Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Niedrigster Preis
Der Auftraggeber lädt die Formblätter für - Nachunternehmerverzeichnis- Eignungsleihe- Bietergemeinschaftnicht standardmäßig als Vergabeunterlagen hoch, um das Vergabeverfahren zu vereinfachen.
Sollte eine/mehrere der oben genannten Konstellationen auf Sie zutreffen, bitten wir innerhalb der Fragefrist um eine kurze Mitteilung über das Kommunikationstool dieses Vergabeportals. Die notwendigen Formblätter werden dann unverzüglich ergänzt.
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Sollten Sie beabsichtigen, für die Leistungserbringung Nachunternehmer / Eignungsverleiher einzusetzen oder die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen (siehe Ihre Angabe im Angebotsschreiben), bitten wir um eine kurze Nachricht über das Vergabeportal, damit wir die entsprechenden Formblätter zur Verfügung stellen können. Um das Verfahren nicht zu überfrachten haben wir bislang davon abgesehen, die entsprechenden Formblätter hochzuladen.