Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen aus dem Leistungsbild:- Objektplanung Verkehrsanlagen- Besondere Leistungenfür folgende Maßnahmen:- AkI0349 Im Langfigtal - Straßenkörpersowie:- Objektplanung Ingenieurbauwerke- Fachplanung Tragwerksplanung- Besondere Leistungenfür folgende Maßnahmen:- AkI0349 Stützmauer Straße Im LangfigtalEinzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die zu planende Verkehrsanlage der Straße Im Langfigtal (Maßnahme AkI0349) umfassteine Fläche von rund 2700 m2. Sie beginnt an der Tunnelstraße (B267) direkt vor demStraßentunnel und verläuft rund 680 m linksseitig der Ahr bis zum Wanderweg im Langfigtal (AkI0386) und zur Furt zur Jugendherberge. Eine Brücke, um eine dauerhafte Erreichbarkeit der Jugendherberge sicherzustellen, befindet sich derzeit in der Planung und wird an die Straße anschließen (AkI0393). Zwei weitere Brücken im Langfigtal sollen ebenfalls wiederaufgebaut werden. Hierzu wird die Straße als Baustraße dienen, so dass es zwischen der baulichen Umsetzung der Stützmauer und der finalen Wiederherstellung der Straße zu einem Zeitverzug von ca. 1-2 Jahren kommen kann. Die Straße muss grundhaft erneuertwerden, da der Aufbau stark beschädigt wurde. Die Straße wurde nach der Flut nurprovisorisch wiederhergestellt. Um den erforderlichen Aufbau festzulegen ist ein ausführliches Bodengutachten erforderlich.Die ersten rund 270 m der Straße werden durch eine Stützmauer zur Ahr hin abgegrenzt.Über die gesamte Länge verfügte die Stützmauer über eine Brüstung. Aufgrund desSchadensbildes der Stützmauer ist über die gesamte Länge ein Neubau vorgesehen.Das Ziel der Planung besteht darin, neben der Wiederherstellung, die nachhaltige Erlebbarkeit des Langfigtals für Einwohner und den Tourismus zu ermöglichen.Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Verbandsgemeinde Altenahr
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formblätter für Nachunternehmereinsatz / Eignungsleihe / Bietergemeinschaftserklärung sind den Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen nicht standardgemäß beigefügt. Sollten diese Fallgestaltungen auf Sie zutreffen, bitten wir um eine kurze Nachricht innerhalb der Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen. Die zu verwendenden Formblätter werden dann umgehend zur Verfügung gestellt
Die Nachforderung erfolgt nur bei Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung soweit keine angemessenen Ausgleichsmaßnahmen zumutbar sind.
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Bildung terroristischer Vereinigungen
Einzureichende Unterlagen: - Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtung zum Abschluss / Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung eines Versicherungsunternehmens mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR im Einzelfall sowie für Sach-/ Vermögens- oder sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR im Einzelfall- Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen: - Eintragung in das Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - national: Mitglied in einer Arch. / Ing. Kammer - EU: Europäischer Berufsausweis (EBA)
Einzureichende Unterlagen: - Fachkräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens 5 technische Mitarbeitende mit mindestens je 5 Jahre Berufserfahrung.- Referenzen aus den letzten 10 Jahren (Formblatt) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens 3 gleichwertige Projekte aus den letzten 10 Jahren mit- vergleichbarem oder höheren Auftragswert- ausgeschriebenen Leistungen (Objekt- und Fachplanungen für Gemeindestraße und Stützmauer) und Leistungsphasen. Die Referenzen können sich aus mehreren (Teil-) Projekten zusammensetzen; die Summe der Teilprojekte muss aber mindestens 3 vollstänidge vergleichbare Referenzen ergeben.Bitte geben Sie in dem Formblatt an, auf welche (Teil-) Leistung sich die Referenzleistung bezieht.
Gesamtschuldnerische Haftung
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