Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern in Form einer Entgeltumwandlung.
Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern in Form einer Entgeltumwandlung und die damit verbundenen Abwicklungsprozesse sowie Dienstleistungen zu schließen. Grundlagen hierfür sind der TV Fahrradleasing sowie das Landesbeamtenbesoldungsgesetz.
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate (01.01.2026 bis 31.12.2028) mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Umsetzungskonzept
Preis
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden,Welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote oder Teilnahmeanträge, wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot oder der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
siehe Zuschlagskriterien
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von mind. EUR 100.000,00 zu erbringen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Alternativ genügt eine Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend der Bedingungen zu erhöhen.
Bewerbererklärung Ausschlussgründe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Projekten; als vergleichbar werden Leasingdienstleistungen für kommunale Auftraggeber in Form von Entgeltumwandlungen definiert.
Jahresumsätze (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat den Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Projekten; als vergleichbar werden Leasingdienstleistungen für Auftraggeber in Form von Entgeltumwandlungen definiert.Die Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet: Ein Bewerber mit 1 vergleicharen Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 2 bis 4 vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte. Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit nach Gegenstand, Leistungsumfang, Mitarbeiterzahl des AG und Anzahl der Leasingnehmer von besonderer Bedeutung sind (wobei zunächst jede Referenz gesondert bewertet wird und sodann der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt wird): 5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz insoweit als ungenügend bewertet wird. - nachgewiesene Referenzleistungen
nachgewiesener Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.Ein nachgewiesener Jahresgesamtumsatz von 200.000 EUR bis 300.000 EUR wird mit 5 Punkten und von mehr als 300.000 EUR mit 10 Punkten bewertet. - nachgewiesener Jahresgesamtumsatz
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