Die Bieter haben ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsmanagement vorzulegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und etwaigen Nachunternehmern sowie weiteren Fachplanern.
(ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden sowie dem Zuwendungsgeber.
(iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten.
Der Auftraggeber bewertet, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.
Es ist die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorzustellen. Die Ausführung muss mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten beinhalten:
(i) Darstellung der architektonischen Qualität, ressourcenschonenden Bauweise und energiesparende Funktionalität (Betrieb) der Referenz
(ii) Darstellung der geplanten Übertragung auf die vorliegende Aufgabenstellung
Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit der Vergleich mit dem bereits abgewickelten Projekt erkennen lässt, dass der Bieter die Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung umfassend erfasst hat und wie er diesen Schwierigkeiten bei seiner Herangehensweise Rechnung trägt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.