Verfahrensangaben

Architekten-/ Objektplanungsleistungen zum Neubau einer Mensa für die Grundschule ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Dürkheim
073320002002-001-07
Mannheimer Straße 24
67098
Bad Dürkheim
Deutschland
DEB3C
vergabestelle@bad-duerkheim.de
+49 63229352415

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Grundschule Grethen Bad Dürkheim wurde als zweizügige Grundschule Anfang der 1990er Jahre errichtet. Im Zuge des Ganztagesschulgesetzes erhält die Stadt Bad Dürkheim Fördermittel des Landes RLP (GaFöG) zur Errichtung einer Mensa mit Küche mit Nebenräumen. Der Neubau soll in einstöckiger Bauweise neben dem vorhandenen Schulgebäude errichtet werden. Die Stadt Bad Dürkheim schreibt somit die Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit den im Entwurf des Architektenvertrags (Honorarblatt) exakt bezeichneten Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Die Leistungserbringung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Neubau der Mensa mit Küche ist als eingeschossiger Baukörper geplant, der in den Hang in Richtung der Klosterruine Limburg (Limburgberg) eingegliedert werden soll. Der Haupteingang des Neubaus soll sich zum bestehenden Schulgebäude in Richtung Schulhof öffnen. Der Neubau und das Bestandsgebäude sollen durch den Schulhof weiterhin voneinander getrennt sein. Der Neubau sollte so nahe wie möglich an die angrenzende Straße "Prof.Dr. Dillinger Weg" gebaut warden, damit in der Zukunft eine Turnhalle in Richtung Sportplatz angebaut werden kann. Die Mensa soll für zwei Essensschichten mit jeweils 97 Kinder ausgelegt werden. Die Küche ist als Frischküche konzipiert, die zudem für den Kindergarten Grethen und den Kindergarten Hardenburg weitere 125 Essen im Cook & Chill-Verfahren zubereiten soll. Die Mensa soll nicht als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung geplant werden. Das Raumprogramm umfasst zudem die notwendige Nebenräume für das Küchenpersonal sowie WC-Anlagen für Schüler:innen, Besucher, die bei einem späteren Anbau der Turnhalle mitgenutzt werden sollen. Weiterhin sind Lager-, Müll- und Technikräume vorzusehen. Das Dach soll mit einer PV-Anlage versehen warden, die im Zuge eines Contactings von den Stadtwerken Bad Dürkheim GmbH errichtet und betrieben wird. Die technische Ausrüstung des Neubau erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Hausanschluss HLSE soll aus dem Bestandsgebäude in den Neubau geführt werden. Im Neubau ist folglich ein Technikraum zur Übergabe der Heizung und für die Elektroinstallation sowie für die Luftsteuerung vorgesehen des Neubaus vorzuehen. Ein Fettabscheider aus der Küche zum öffentlichen Kanal ist zwingend. Die Barrierfreiheit des Gebäudes nach LBauO wird voraus gesetzt. Aufgrund der Nähe zur Klosterruine ist mit möglichen archäologischen Funden im Baufeld zu rechnen. Das gesamte Grundstück steht folglich unter Denkmalschutz. Der Neubau soll im Sinne der Nachhaltigkeit und Ökologie geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Arbeitsstättenrichtlinien zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Fluchtwege, Raumgrößen, Belichtung sowie sicherheitstechnische Anforderungen im Schulbetrieb.Die Umsetzung des Projekts ist in einem Bauabschnitt durchzuführen und findet im laufenden Schulbetrieb statt.

Die Stadt Bad Dürkheim schreibt die Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule Grethen durch eine Mensa mit Küche und Nebenräumen mit den Leistungsphasen 1-9 Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Für Planung und Bau des Vorhabens werden Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz verwendet. Insofern sind die besonderen Anforderungen des Zuwendungsgebers zu beachten.
Parallel zur Ausschreibung der Architektenleistungen beabsichtigen die Stadt Bad Dürkheim die Ausschreibung der Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie des Tragwerks. Hinsichtlich des Bauablaufs ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu erfolgen hat.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
200.705,51
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
31.12.2028

Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bürgermeister-Gropp-Straße 69
67098
Bad Dürkheim
Deutschland
DEB3C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Da der Preis mit 40 % Prozent gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 400 Punkte erreichbar. Die Punkte der nachrangigen Honorarangebote ermitteln sich ausgehend vom niedrigsten Angebot. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Preis des jeweiligen Honorarangebots dividiert und das Ergebnis mit 5 multipliziert. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 80 multipliziert, so dass maximal 400 Punkte erreicht werden können. Das Ergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektplanung

Die Bieter haben ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsmanagement vorzulegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und etwaigen Nachunternehmern sowie weiteren Fachplanern.
(ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden sowie dem Zuwendungsgeber.
(iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten.
Der Auftraggeber bewertet, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.

Es ist die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorzustellen. Die Ausführung muss mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten beinhalten:
(i) Darstellung der architektonischen Qualität, ressourcenschonenden Bauweise und energiesparende Funktionalität (Betrieb) der Referenz
(ii) Darstellung der geplanten Übertragung auf die vorliegende Aufgabenstellung
Der Auftraggeber bewertet die Darstellung qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit der Vergleich mit dem bereits abgewickelten Projekt erkennen lässt, dass der Bieter die Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung umfassend erfasst hat und wie er diesen Schwierigkeiten bei seiner Herangehensweise Rechnung trägt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektabwicklung

Die Bieter haben ein Konzept zur personellen Organisation vorzulegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung eines Organigramms und Personaleinsatzplans mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten, inkl. möglicher Sub-Planer.
(ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub).
Der Auftraggeber bewertet den Personaleinsatzplan qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit danach eine reibungslose Projektabwicklung zu erwarten steht. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.

Die Bieter sollen ein Konzept zum Termin- und Kostenmanagement vorlegen, das mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet:
(i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin und von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen.
(ii) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets und von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen.
(iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten.
Der Auftraggeber bewertet das Termin- und Kostenmanagement qualitativ im Hinblick darauf, inwieweit danach zu erwarten steht, dass das Projekt termingerecht und im Kostenrahmen des Zuwendungsbescheids abgewickelt werden kann. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 30 multipliziert, so dass maximal 150 Punkte erreicht werden können.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
Verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Unter der angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsabgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa per Post, per Telefax oder per E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

6
6

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

3
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

200.705,51
EUR
228.769,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
mz3 architekten ingenieure GmbH, 55118 Mainz
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

mz3 architekten ingenieure GmbH
HRB 47481
Mittleres Unternehmen
Rheinallee 79-81
55118
Mainz
Deutschland
DEB35
kontakt@mzdrei.de
06131930210
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

29.06.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

200.705,51
EUR

Angaben zum Angebot

2 - 83614
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung