Die Stadt Bad Dürkheim beabsichtigt die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sowie punktuelle Zusatzmaßnahmen an der Valentin-Ostertag-Schule.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung) inkl. Grund- und Besonderen Leistungen sowie die Beratungs- und Planungsleistungen der Bauphysik (Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI).
Umfang der Baumaßnahmen:
Geförderte energetische Sanierung:
Erneuerung und Dämmung der Dach- und Fassadenaufbauten, Austausch aller Fenster, Pfosten-Riegel-Fassaden und Außentüren sowie Rückbau der Brüstungselemente. Installation von sommerlichem Wärmeschutz (Südseite: Jalousien; Nordseite: Sonnenschutzverglasung). Ersetzung der Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. digitaler Thermostatventile. Einbau dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und CO2-Steuerung in Klassensälen/Lehrerzimmer sowie Einzelraumlüftern in den Büros.
Nicht geförderte / separat abzurechnende Maßnahmen: Sanierung der EG-Sanitäranlagen (zeitlich entkoppelbar), Treppeneinhausung (Brandschutz), Vergrößerung der UG-Fenster mit direkten Ausgängen zum Schulhof sowie Schnittstellenkoordination für eine PV-Anlage der Stadtwerke Bad Dürkheim.
Anforderungen und Randbedingungen:
Laufender Betrieb & Terminvorgabe:
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Ganztags-Schulbetrieb, um die im EFRE-Zuwendungsbescheid festgelegte Fertigstellungsfrist zum 15.09.2028 verbindlich einzuhalten.
Ausweichflächen:
Auf den Einsatz von Interimscontainern soll verzichtet werden. Bei Bedarf stehen die Hausmeisterwohnung, der Hort sowie Fachräume im Untergeschoss als Ausweichflächen zur Verfügung.
Bauablauf & Vorfertigung:
Zur Einhaltung des Zeitplans ist eine Maximierung des Vorfertigungsgrades (z. B. Sandwichpaneele für Dächer, Holzrahmen-Bauteile für Brüstungen/Fenster) zwingend vorgesehen.
Immissions- & Terminmanagement:
Erstellung eines abgestimmten Termin- und Ablaufplans. Emissionsintensive Arbeiten (Lärm, Staub, Erschütterungen) sind zwingend in die Ferienzeiten zu legen.
Genehmigungspflicht:
Das Projekt ist aufgrund der Fassadenänderungen (insb. im Untergeschoss) und des Lüftungseinbaus genehmigungspflichtig; dies ist in der Ablaufplanung einzukalkulieren.
Schadstoffmanagement:
Vorhandene Gebäudeschadstoffe (asbesthaltige Faserbeton-Dacheindeckungen, KMF-/asbesthaltige Heizleitungsisolierungen) erfordern ein striktes Schadstoffmanagement mit räumlich und zeitlich vom Schulbetrieb getrennten Rückbauphasen.
Die Maßnahme wird mit Fördermitteln (u. a. EFRE) umgesetzt. Die Vorgaben der Zuwendungsgeber sowie der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz sind zu beachten. Parallel werden Ingenieurleistungen für TGA und Tragwerksplanung ausgeschrieben.